Meldungsdatum: 02.11.2023

Landrat: „Kreis kennt die Lage in den Städten und nutzt seine Möglichkeiten“

(pen) „Den von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern formulierten Vorwurf, die Kreisverwaltung nehme keine Rücksicht auf die Finanzlage der Städte und schöpfe zu wenige Möglichkeiten aus, um sie finanziell nicht zu überfordern, kann und will ich in dieser Form nicht stehen lassen.“ Mit diesen Worten reagiert Landrat Olaf Schade auf die von den Stadtoberhäuptern formulierten Positionen zur Höhe der für 2024 geplanten Kreisumlage.

 

Schade verweist in diesem Zusammenhang sowohl auf den für das nächste Jahr eingeplanten globalen Minderaufwand von 7 Millionen Euro als auch auf den Griff in die Rücklage, also auf die finanzielle Reserve des Kreises. Hieraus sollen 18,5 Millionen für den Etat des nächsten Jahres verwendet werden. Beides diene dazu, den Hebesatz der Umlage mit 42,2 Prozent kalkulieren zu können.

 

„Mit dem globalen Minderaufwand verpflichten wir uns, 2024 eine Summe von 7 Millionen Euro einzusparen. Als ´global´ gilt er, weil wir erst im Laufe des Jahres entscheiden werden, entscheiden müssen, wo genau wir unsere Ausgaben in dieser Millionenhöhe einschränken“, erläutert Schade. Bereits entschieden sei zudem darüber, an welchen Stellen im Haushalt 2024 insgesamt weitere 600.000 Euro gespart werden.

 

Im Kreishaus wüssten die Verantwortlichen natürlich sehr genau, was sich in den Städten abspiele, wie groß die finanziellen Sorgen seien und was jeder Prozentpunkt Kreisumlage bedeute. „Die Summe von 25,5 Millionen Euro aus Rücklage und globalem Minderaufwand werten wir als wichtigen Beitrag, um den Städten zu helfen. Ohne sie hätte die Umlage schließlich deutlich höher ausfallen müssen“, betont der Landrat.

 

Zudem erinnert er an Folgendes: Der überwiegende Teil der Posten im Etat des Kreises seien Pflichtausgaben, auf deren Höhe kein Einfluss genommen werden könne. Als Beispiele verweist der Landrat auf die Gelder, die an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2024 10,6 Millionen mehr als 2023) sowie den Regionalverband Ruhr überwiesen werden müssen, er nennt die Bereiche Sozialhilfe, Leistungen für pflegebedürftige Menschen, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.

 

„Ausgabensteigernd wirken sich zudem die Tariferhöhung für die Beschäftigten, der Ukraine-Krieg und die Energiekrise aus. Auch hier ist unser Einfluss gleich null“, so Schade. Allein für das Lohnplus müssten 8,56 Millionen mehr einkalkuliert werden.

 

Wie bereits bei der Einbringung des Kreishaushalts im September steht für Schade die kommunale Handlungsfähigkeit mehr denn je auf dem Spiel. Den Hebel, um sie zu erhalten, hätten aber weder der Kreis noch die Städte in der Hand. Vielmehr seien Bund und Land gefordert.

 

„Berlin und Düsseldorf sind am Zug, um die Kommunen dauerhaft zu entlasten und zusätzlich eine Lösung für deren Altschulden zu finden. Schulden, die auch deshalb entstanden sind, weil immer wieder Aufgaben auf Kommunen verlagert wurden, ohne dafür Geld zur Verfügung zu stellen. Die Zeit, um endlich für eine nachhaltige Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, läuft immer schneller ab“, mahnt Schade.

 

Mit Blick auf die Forderungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verweist Schade auf die noch laufenden Beratungen für den Kreishaushalt 2024. Zudem wiederholt er seine Ankündigung, dass der Kreis für 2025 ein freiwilliges Haushaltsicherungskonzept plane.

 

Stichwort Kreisumlage

 

Anders als Städte können Kreise keine eigenen Steuern erheben und sind auch nicht an der Einkommens- oder Körperschaftssteuer beteiligt. Kreise finanzieren sich vielmehr mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs sowie durch die Kreisumlage. Diese wird von allen kreisangehörigen Städten gezahlt. Sie finanzieren damit sowohl die Leistungen, die der Kreis für sie und die Bürgerinnen und Bürger erbringt, als auch die Ausgaben, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist.

 

Mit Blick auf die Festsetzung der Kreisumlage sieht die nordrhein-westfälische Kreisordnung vor, den Städten im Vorfeld der Beschlussfassung Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Diese stand im Mittelpunkt der Sitzung des Kreisausschusses am Montag, 30. Oktober.

 

Die von den Städten dabei vorgebrachten Bedenken gegen die Höhe der Umlage für 2024 werden von den Kreistagsfraktionen im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen diskutiert werden. Beschlossen werden soll der Kreisetat vom Kreistag am Montag, 11. Dezember.