Meldungsdatum: 08.11.2023
Ein Heckenschnitt im Herbst/Winter verhindert, dass die Pflanzen in der Wachstumsperiode allzu schnell und weit in die Gehwege und Straßen hineinwachsen. Bei diesem Rückschnitt sollte aber zugleich der jährliche Zuwachs eingeplant werden. Dabei ist zu beachten, dass aus Rücksicht auf Brutvögel vom 1. März bis 30. September jeden Jahres nur vorsichtige Schnitte vorgenommen werden dürfen.
Die beschriebenen Vorgaben werden im Rahmen der regelmäßigen Straßenkontrollen überprüft. Wer der Aufforderung zum Rückschnitt von Gehölzen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme rechnen.
Für Fragen steht Ralf Kanngießer unter der Telefonnummer 0561/787-6229 zur Verfügung.
Pressekontakt: Susanne Albert
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