Meldungsdatum: 23.11.2023
Studien und Beobachtungen zeigen, dass bei einseitig geführten innerstädtischen Zweirichtungsradwegen immer ein erhöhtes Unfallrisiko durch abbiegende Autofahrerinnen und Autofahrer besteht, da diese nicht immer mit Radverkehr aus der vermeintlich „falschen Richtung“ rechnen.
Auch aus Grundstücksausfahrten ausfahrende Autofahrer rechnen, trotz zusätzlichem Hinweisschild, nicht immer mit Radverkehr von rechts. Hinzu kommt, dass der südwärts fahrende Radfahrer im Kurvenbereich zur Frankenstraße eigentlich die Teutonenstraße queren muss. Da dies des Öfteren nicht geschieht, kommt es zu weiterem Konfliktsituation durch sogenannte „Geisterradler“ im Bereich der Frankenstraße und Siemensstraße.
Um eben diese Konfliktsituationen zu minimieren, wird auf der westlichen Seite der Teutonenstraße ein Fahrradschutzstreifen angelegt. Hierdurch befindet sich der südwärts fahrende Radfahrer ständig im Blickfeld des Autoverkehrs.
Der heutige Zweirichtungsradweg ist nach Anlegung des Fahrradschutzstreifens nur noch für den stadteinwärts fahrenden (von Süd nach Nord) Radfahrerinnen und Radfahrer vorgesehen - und für diese auch benutzungspflichtig.
Wer mit dem Rad kommend von der Karolingerstraße Richtung Süden fahren will, muss zukünftig den neuen Fahrradschutzstreifen befahren. Für Kinder bis 8 Jahren (müssen auf dem Gehweg fahren) bzw. bis 10 Jahren (dürfen auf Gehweg fahren) ändert sich durch die Anlage des Fahrradschutzstreifens nichts.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Stv. Pressesprecher Nikolaus Kellermann, Telefon 0 28 71 953-1290, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de
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