Meldungsdatum: 27.11.2023

Trotz Cyberangriff: Sozialleistungen werden ausgezahlt - Einschränkungen allerdings beim Wohngeld

Beruhigende Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Iserlohn, die verschiedenste Gelder beziehen: Leistungen nach dem SGBXII, d.h. Grundsicherung und Sozialhilfe, sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können inzwischen pünktlich ausgezahlt werden.

Für die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz konnten leider bisher nur kleine Erfolge erzielt werden. Alle Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die bereits vor dem Cyberangriff am 30. Oktober 2023 Leistungen erhalten haben, werden durch ein automatisiertes Verfahren vom Land weiterhin rechtzeitig ihre Gelder erhalten. Bei Neu- oder Weiterbewilligungen, die erst nach dem 1. November 2023 bearbeitet und bewilligt wurden, können keine Auszahlungen vom Land NRW veranlasst werden. Die Leistungen werden aber rückwirkend an alle Wohngeldberechtigten, die es betrifft, nachgezahlt. Leider hat die Stadt Iserlohn keinen Einfluss darauf, wann das sein wird.

Der Bereich Soziales wird daher als Nächstes ein allgemeines Schreiben verfassen und an die Menschen versenden, die einen Neuantrag gestellt haben. Aus dem Schreiben wird hervorgehen, in welcher Höhe und für welchen Bewilligungszeitraum sie Leistungen erhalten, damit sie bei Bedarf weitere Sozialleistungen beantragen können.

Für Nachfragen stehen die Ansprechpartner der Wohngeldstelle Iserlohn unter der Hotline 02371 217-2500 zur Verfügung. Die Hotline ist montags und freitags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und dienstags und donnerstags in der Zeit von 14 bis 16 Uhr erreichbar.


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Foto: © Pixabay_stevepb

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