Meldungsdatum: 28.11.2023
Gut einen Monat zuvor, am 26. Oktober 2023, wurden Yvonne Große (1.Vorsitzende), Nico Pfeifer, Sarah Liß, Sonja Lücke, Mareike Fimpeler und Sebastian Scheer, die sich auf die neue Aufgabe freuen, gewählt. Nico Pfeifer und Sarah Liß sollen darüber hinaus als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss entsandt werden, darüber entscheidet der Rat in der Ratssitzung am 20. Dezember.
Für Fragen oder Anregungen können sich Eltern jederzeit an den Jugendamtselternbeirat per E-Mail an jaeb-herten@web.de wenden.
JAEB kurz erklärt
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein gewählter Zusammenschluss der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, der nach § 11 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auf Stadt- oder Landesebene gewählt werden kann. Er übernimmt die Interessensvertretung der Eltern gegenüber dem Jugendamt sowie den Trägern der Kindertageseinrichtungen (Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Elterninitiativen).
Dabei geht es nicht um Einzelinteressen der Eltern oder jeweiligen Einrichtungen, sondern vielmehr um die Interessen der Eltern insgesamt. Es geht um Angelegenheiten, die über eine einzelne Einrichtung hinausgehen, wie zum Beispiel, ob Angebote und Betreuungsbedarfe zusammenpassen oder ob die besonderen Kinderinteressen beachtet werden.
Der JAEB hat eigene Mitwirkungsrechte, also ein Recht, in Fragen rund um die Kindertageseinrichtungen gehört zu werden. Aus diesem Grund ist der JAEB auch in der Arbeitsgemeinschaft nach §78 Achtes Sozialgesetzbuch und dem Jugendhilfeausschuss jeweils als beratendes Mitglied vertreten.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de
Jugendamtsleitung Kirsten Wietoska (3.v.l.) und Jugendhilfeausschussvorsitzender Michael Vaupel (3.v.r.) gratulierten den neuen Vertreterinnen und Vertretern des Jugendamtselternbeirats: (v.l.n.r.) Nico, Pfeifer, Sarah Liß, Mareike Fimpeler, Yvonne Große und Sebastian Scheer.
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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