Meldungsdatum: 01.12.2023

Entwicklung der Straßenreinigungs-, Abfall-, Friedhofs- und Abwassergebühren in 2024

Die allgemeinen Preissteigerungen haben auch Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren für die Straßenreinigung, die Abfallentsorgung, die Friedhofsnutzung und die Abwasserentsorgung in der Kreisstadt Unna. In allen Dienstleistungsbereichen müssen die Gebühren angehoben werden; teilweise nur moderat, im Bereich Abwasserentsorgung ist mit 38 Prozent Preissteigerung ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Konkret bedeutet dies, dass die Schmutzwassergebühr von derzeit 2,37 Euro pro Kubikmeter um 92 Cent auf 3,29 Euro pro Kubikmeter steigen wird.

Dieser Anstieg hat mehrere Gründe, unter anderem:

  1. Die allgemein gestiegenen Personal- und Baukosten treffen auch die Stadtbetriebe, die das Abwasserkanalnetz instand halten und bewirtschaften müssen. Die Kosten für die damit beauftragten Firmen sind in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen.
  2. Über das Abwasserkanalnetz sammeln die Stadtbetriebe das Schmutz- und Niederschlagswasser der Unnaerinnen und Unnaer und transportieren es zum Lippeverband, der die Klärung übernimmt. Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist die Kreisstadt Unna Mitglied im Lippeverband und zahlt dafür einen entsprechenden Mitgliedsbeitrag. Der Lippeverband erhöht diesen Beitrag im Jahr 2024 deutlich.
  3. Ein Bestandteil der Abwassergebühr sind auch die Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Kanalnetzes; also die Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Kanäle „funktionieren“. Um diese Kosten benennen zu können, ist es wichtig zu wissen, wieviel das Kanalnetz „wert“ ist, also genau zu wissen, wie groß das Kanalnetz ist und in welchem Zustand sich die einzelnen Kanalbestandteile befinden. In der Vergangenheit war dies pauschal nach Straßen bewertet worden; durch zwischenzeitliche Baumaßnahmen hat sich hier jedoch viel verändert. So können beispielsweise die Bauteile eines Kanals innerhalb ein und derselben Straße durchaus aus unterschiedlichen Jahren stammen und dementsprechend mehr oder weniger Aufwand zur Instandhaltung beziehungsweise zur Erneuerung benötigen. In einem mehrjährigen Prozess wurden alle diese Veränderungen erfasst und haben zu einer deutlich differenzierten Bestandsaufnahme geführt. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass das Abwasserkanalnetz deutlich mehr Wert hat als bisher angenommen – und um diesen Wert durch entsprechende Instandhaltung beziehungsweise Wiederbeschaffung erhalten zu können, müssen die Gebühren entsprechend steigen.

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Jahr 2024 um durchschnittlich 5,5 Prozent. Für die Reinigungsklasse III, in der mit am meisten Bürgerinnen und Bürger wohnen und in der die Straßenreinigung wöchentlich erfolgt, bedeutet dies konkret eine Erhöhung von 3,62 Euro pro laufendem Frontmeter auf 3,82 Euro pro laufendem Frontmeter.

Gebühren für die Restmüllentsorgung

Die Gebühren für die Restmüllentsorgung steigen im Jahr 2024 um rund 12 Prozent an. Für die am häufigsten in Unna verwendete Behältergröße von 80 Litern, die vierwöchentlich geleert wird, bedeutet dies konkret eine Erhöhung von 76,41 Euro pro Jahr auf 85,91 Euro pro Jahr. Ein Grund für die erforderliche Erhöhung sind die gestiegenen Entsorgungskosten durch den Co2-Zuschlag, der künftig für die Müllverbrennung anfällt. Einen weiteren wesentlichen Faktor machen die massiv eingebrochenen Altpapiererlöse aus. Bisher erhielten die Stadtbetriebe pro Tonne Altpapier 123,44 Euro – im Jahr 2024 werden es mit 62,13 Euro pro Tonne nur noch knapp die Hälfte dieser Erlöse sein. Da die Altpapiererlöse traditionell die Restmüllgebühren entlasten, sind die Einbrüche in diesem Bereich direkt bei den Restmüllgebühren zu spüren.

Gebühren für die Biomüllentsorgung

Die Gebühren für die Biomüllentsorgung steigen dagegen mit rund 1,8 Prozent vergleichsweise moderat an. Konkret bedeutet dies für das in Unna am häufigsten genutzte Biomüllgefäß mit 80 Litern, das alle zwei Wochen geleert wird, eine Erhöhung der Gebühr von 73,83 pro Jahr auf 75,19 Euro pro Jahr.

Friedhofsgebühren

Mit einer Erhöhung von im Durchschnitt 2,4 Prozent über alle Bestattungsarten gerechnet liegt die Gebührenerhöhung im Friedhofsbereich im Rahmen der vergangenen Jahre.