Meldungsdatum: 29.11.2023

Kreishaushalt: Beschluss über Etat 2024 fällt erst im nächsten Jahr

(pen) Vorgesehen war der Beschluss über den Etat der Kreisverwaltung für die Sitzung des Kreistages am 11. Dezember, jetzt ist klar: Die Entscheidung wird in den März 2024 verschoben, die Etatberatungen werden für die nächsten gut vier Monate eingefroren.

 

Hauptgrund: Die Landesregierung hat zwar angekündigt, das Haushaltsrecht zu verändern und finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen auf den Weg zu bringen, noch fehlt es aber an belastbaren Informationen, die der Kreis und die Städte verlässlich in ihre Finanzpläne einbeziehen könnten. Die zuständige Kommunalministerin Ina Scharrenbach eröffnet daher ausdrücklich die Möglichkeit, die Haushalte für 2024 nicht mehr in diesem Jahr und damit später als eigentlich üblich zu verabschieden.

 

„Damit gewinnen wir Zeit. Zeit, die es braucht, um Lage und Möglichkeiten besser einschätzen und denkbare Hilfen einplanen zu können. Dies macht die Kalkulation des Hebesatzes für die Kreisumlage verlässlicher und hilft damit auch den neun kreisangehörigen Städten“, so Landrat Olaf Schade im Kreisausschuss.

 

Diese Auffassung wurde von den Kommunalpolitikern geteilt, das einstimmige Votum aller Fraktionen lautete: Die Haushaltsberatungen werden ausgesetzt, der Punkt „Kreishaushalt 2024“ wird sich erst auf der Tagesordnung für die Sitzung des Kreistages im März finden. Folgen für die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Kreisverwaltung hat dies übrigens nicht, diese können weiterhin erfüllt werden.

 

Einigkeit herrschte unter allen Mitgliedern des Gremiums – Verwaltung und Politik – noch bei einem anderen Punkt: Der Blick auf die Finanzlage der Städte und Kreise zeige, wie sehr die kommunale Handlungsfähigkeit auf dem Spiel stehe. Der Hebel, um sie zu erhalten, könne aber weder in Rat- noch in Kreishäusern, weder von Stadträten noch von Kreistagen umgelegt werden. Gefordert seien vielmehr Bund und Land, Berlin und Düsseldorf müssten die Kommunen dauerhaft entlasten und insbesondere eine Lösung für deren Altschulden finden. Schulden, die auch deshalb in den Büchern stünden, weil immer wieder Aufgaben auf Kommunen verlagert worden seien, ohne dafür Geld zur Verfügung zu stellen.

 

Stichwort Kreisumlage

 

Kreise finanzieren sich ausschließlich mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs sowie der Kreisumlage. Diese wird von allen kreisangehörigen Städten an den Kreis überwiesen. Sie bezahlen damit sowohl die Leistungen, die der Kreis für sie und die Bürgerinnen und Bürger erbringt, als auch die Ausgaben, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist.