Meldungsdatum: 30.11.2023

Stadt Kassel sieht Urteilsbegründung zu Wassergebühren entgegen

Die Konzessionsabgabe, die Trinkwasser-Beziehenden in Kassel und Vellmar bei den Gebührenbescheiden in Rechnung gestellt wird, wird in einem heutigen Urteil vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als nicht legitim eingestuft.

„Für die Stadt Kassel, aber auch KASSELWASSER und die Städtische Werke Netz+Service GmbH (NSG) ist es wichtig, dass die juristische Klärung nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geschieht“, unterstreicht Kassels Oberbürgermeister Sven Schoeller. Die Abgabenbescheide der Stadt Kassel für Trinkwasser wurden mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, seitdem einzelne Bürger hiergegen vorgegangen waren. Durch diesen Vermerk konnten auch die Rechte derjenigen Gebührenzahler gewahrt werden, die keinen Widerspruch eingelegt haben. 

„Wir warten nun die schriftliche Begründung des VGH ab, um die daraus resultierenden Schritte einzuleiten“, erläutert Stadtkämmerer Matthias Nölke. Offen sei, ob man sich für eine weitergehende juristische Klärung entscheide oder das Urteil annehme. Letzteres würde einen zeitintensiven Vorgang nach sich ziehen. Schließlich gelte es, zehntausende Ansprüche über viele Jahre zu ermitteln und über neue Bescheide abzugelten. „An erster Stelle stehen die Bürgerinnen und Bürger, für deren Gebührenerstattungen wir Rückstellungen im Haushalt in Millionenhöhe gebildet haben. Im weiteren Zuge müssen wir dann ermitteln, wie sich die Gebührenhöhe beim Entfall der Konzessionsabgabe künftig darstellen muss“, nennt Nölke das mögliche Vorgehen bei einer Akzeptanz des VGH-Urteils. 

Oberstes Ziel dieser Prüfung sei die Schaffung von Rechtssicherheit. Damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger alle offenen Fragen geklärt werden können, bittet die Stadt Kassel darum, zum jetzigen Zeitpunkt von individuellen Nachfragen nach einzelnen Gebührenbescheiden abzusehen.

Pressekontakt: Victor Deutsch