Meldungsdatum: 01.12.2023

Gesetzesänderung zu Kinderreisepässen

Ab 2024 werden keine Kinderreisepässe in den Bürgerbüros ausgestellt

Durch die Gesetzesänderung ist es ab Januar 2024 nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass, den die Passbehörde unmittelbar am Tag der Antragstellung ausstellen konnte, zu beantragen. Eltern, die mit ihrem Kind in das Ausland verreisen möchten, müssen nunmehr unbedingt rechtzeitig prüfen, ob für das Kind gültige Reisedokumente vorhanden sind.

 

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für Ihre Reise benötigten Ausweisdokumente!

 

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat informiert hierzu ausführlich auf seiner Internetseite unter dem Link: BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)

 

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, bei den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).