Meldungsdatum: 01.12.2023

KFZ-Zulassung: Kooperation nun auch mit Kreis Mettmann und Ennepe-Ruhr-Kreis

Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen Dienstleister SIT sind die IT-Experten vor Ort akribisch dabei, die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung weiter zu stärken. Nach und nach gibt es Alternativen. Im Bereich der KFZ-Zulassung sind jetzt Kooperationen mit dem Kreis Mettmann und dem Ennepe-Ruhr-Kreis neu.

Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Märkischen Kreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung weiter zu stärken und den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Ein weiterer, wichtiger Baustein ist die schrittweise Ausweitung der KFZ-Zulassung.

Praktische Vorgehensweise

Hierzu hat der Märkische Kreis neben der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund weitere Kooperationen mit dem Kreis Mettmann und dem Ennepe-Ruhr-Kreis vereinbart. Ab sofort können auch dort in Teilen KFZ-Zulassungen für den Märkischen Kreis erfolgen. In beiden Fällen erfolgt die Zulassung allerdings behelfsmäßig und mit den auswärtigen Fahrzeugkennzeichen ME und EN. Während mit dem Kreis Mettmann die Kapazitäten für die Händler und Zulassungsdienste erweitert werden konnten, haben Privatpersonen die Möglichkeit, telefonisch unter der Rufnummer 02302 202 4211 einen Termin in der Zulassungsstelle in Witten zu vereinbaren. Der Kreis macht darauf aufmerksam, dass auch mit den erweiterten Kapazitäten Zulassungen nur zu einem Bruchteil der normalen Menge erfolgen können. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.

Die praktische Vorgehensweise für die Fahrzeugzulassung sieht wie folgt aus: Die Kreise stellen dem Märkischen Kreis mehrere Arbeitsplätze zur Verfügung, an denen die Zulassungen bearbeitet werden. Die Unterlagen von Händlern und Dienstleistern können an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6, 58640 Iserlohn) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid) abgegeben werden. Bei der Abgabe werden bereits Kennzeichen mitgeteilt und müssen geprägt werden. Die Bearbeitung erfolgt dann in Dortmund oder Mettmann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises informieren die Händler und Dienstleister, sobald die KFZ-Zulassung erfolgt ist. Abholung der Unterlagen und die Bezahlung erfolgen je nach Bearbeitungsort in Dortmund oder wieder in den Bürgerbüros.

Privatpersonen: Terminvereinbarung in Witten erforderlich

Privatpersonen müssen direkt nach Witten fahren und die Formalitäten dort abwickeln. Allerdings sind hier eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 02302 202 4211 und eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Zulassungen auf MK-Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Die Fahrzeuge, die mit den Kennzeichen aus den Partnerkommunen zugelassen wurden, können diese Kennzeichen behalten. Eine Umschreibung auf MK-Kennzeichen ist nicht erforderlich. Aufgrund des Hackerangriffs wird in den kommenden Wochen weiterhin nur ein Notbetrieb machbar sein. Nicht alle Belange können demnach erfüllt werden.

Der Märkische Kreis dankt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den helfenden Zulassungsbehörden für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten vor Ort setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können.

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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Zulassungen auf MK-Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Die Fahrzeuge, die mit den Kennzeichen aus den Partnerkommunen zugelassen werden, können diese Kennzeichen aber behalten. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Symbol-Foto: Raffi Derian / Märkischer Kreis

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Zulassungen auf MK-Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Die Fahrzeuge, die mit den Kennzeichen aus den Partnerkommunen zugelassen werden, können diese Kennzeichen aber behalten. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Symbol-Foto: Raffi Derian / Märkischer Kreis