Meldungsdatum: 07.12.2023

Nach einem Jahr am Boden: Drohne des Katasteramtes darf wieder abheben

Nur noch einige Flugtests auf der freien Wiese, dann starten die nächsten Messprojekte: Nach einem Jahr am Boden darf die Drohne des Katasteramtes des Ennepe-Ruhr-Kreises wieder abheben. Das Luftfahrt-Bundesamt hat die notwendige Genehmigung im dritten Anlauf erteilt.

 

Hintergrund: Seit 2019 flog die Drohne über kleinere Ortschaften im Kreisgebiet, hatte Grundstücksgrenzen und Gebäude vermessen. Für zahlreiche Katastererneuerungsverfahren wurde auf die moderne Technik zurückgegriffen. Ende letzten Jahres änderte sich die Rechtsauffassung des für Luftverkehr zuständigen Bundesministeriums, eine Genehmigung für den Einsatz der Drohne wurde erforderlich.

 

Statt einer unverzüglichen Genehmigung des 80-seitigen Antrags, wie sie die EU-Verordnung vorsieht, folgte monatelange Funkstille. Im Mai gab das Luftfahrt-Bundesamt schließlich Rückmeldung, bat um einen nachgebesserten Antrag. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen nannte die Behörde allerdings nicht. Erst ein Schreiben von Landrat Olaf Schade an den Präsidenten der Bundesbehörde führte zu mehr Tempo und den nötigen Angaben.

 

Drei Mal musste das Katasteramt den mit einer externen Fachfirma erstellen Antrag einreichen, im November erteilte die Behörde schließlich die Genehmigung. Wesentlich zügiger war die Bezirksregierung Münster: Der Antrag für die geografischen Gebiete war innerhalb von zehn Tagen genehmigt.

 

Da die anderthalb Kilo schwere Drohne ein Jahr lang nicht benutzt werden durfte und auf Grundlage einer neuen EU-Regelung nun zusätzlich mit einem rund 110 Gramm schweren Fallschirm ausgestattet werden musste, finden zunächst einige Flugtests statt. Laufen diese erfolgreich, muss dann nur noch das Wetter mitspielen, damit die Drohne für Messprojekte über Hattingen-Niederelfringhausen und Sprockhövel-Haßlinghausen fliegen kann.

Pressekontakt: Lisa Radtke


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Drohne mit Fallschirm

©  // UvK / Ennepe-Ruhr-Kreis
Drohne mit Fallschirm

Die Drohne des Katasteramtes darf nach ihrer Zwangslandung Ende 2022 wieder abheben. Neu ist der Fallschirm im grauen Kästchen, im Falle eines Absturzes verlangsamt er die Geschwindigkeit der herabfallenden Drohne. Eine neue EU-Regelung schreibt den Drohnenfallschirm aus Sicherheitsgründen vor.