Meldungsdatum: 08.12.2023
Um die Menge der Abfälle aus Einwegverpackungen zu verringern, besteht seit Anfang 2023 bundesweit für Betriebe und Unternehmen die Verpflichtung, bei gewerbsmäßiger Abgabe von Getränken und fertigen Speisen zum Endverbrauch alternativ auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Darauf weist der Kreis Borken jetzt noch einmal hin. Von dieser Regelung sind insbesondere Restaurants, Bistros, Kantinen, Caterer, Cafés, Supermärkte, Tankstellen, Imbiss-Stände, Mensen, „heiße Theken“, Kinos und sonstige Veranstaltungsstätten sowie Lieferdienste betroffen.
Sie haben dabei insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:
Eine Erleichterung gilt für Betriebe, die weniger als sechs Beschäftigte haben und deren Verkaufsfläche 80 m² nicht überschreitet, sowie für Betriebe, die Waren durch Verkaufsautomaten vertreiben: Diese können anstelle von Mehrwegverpackungen anbieten, die Waren in kundeneigene Mehrwegbehältnisse abzufüllen.
Eine Übersicht über die Regelungen der Mehrwegangebotspflicht finden Sie im Internet unter www.kreis-borken.de/mehrweg. Weitere Auskünfte gibt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Borken unter der E-Mail-Adresse info-umwelt@kreis-borken.de.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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