Meldungsdatum: 10.12.2023
Am Donnerstag, 7. Dezember, informierte die Stadtverwaltung die drei Bürgerinnen und Bürger, die im August 2023 angekündigt hatten, ein Bürgerbegehren für den Neubau einer Eissporthalle am Standort der abgerissenen Halle in Königsborn starten zu wollen, dass die Beantragung eines solchen Bürgerbegehrens rechtswidrig und daher vom Rat der Kreisstadt Unna abzulehnen ist. Anschließend informierte Bürgermeister Dirk Wigant darüber im öffentlichen Teil der Ratssitzung. In einer Pressemitteilung vom 8. Dezember reagiert die Initiative „Unna braucht Eis“ auf diese Mitteilung und greift darin sowohl die Verwaltung und damit die dort arbeitenden Menschen als auch den Bürgermeister persönlich an.
Stadtverwaltung hat Initiatoren konstruktiv unterstützt
Dazu sagt Bürgermeister Dirk Wigant folgendes: „Ich bedauere es sehr, dass „Unna braucht Eis“ mangels Sachargumenten die persönliche Auseinandersetzung sucht und damit auch die gute und zeitintensive Arbeit der Kolleginnen und Kollegen hier im Hause in Frage stellt. Die Kolleginnen und Kollegen haben seit der Ankündigung des Bürgerbegehrens viel Arbeitszeit in die Beratung der Initiatoren investiert, die weit über dem vorgegebenen Maß lag. Dazu habe ich sofort eine Projektgruppe eingerichtet, in der mehrere Fachbereiche – Immobilienmanagement, Sport, Finanzen, Bürgerservice, Recht sowie das Büro des Bürgermeisters - zusammenarbeiten. Unter anderem hat das Immobilienmanagement die für das Bürgerbegehren erforderliche Kosteneinschätzung erstellt – parallel zu seinen zahlreichen laufenden Projekten im gesamten Stadtgebiet. Die gesamte Projektgruppe hat sich zweimal zu konstruktiven Gesprächen mit den Initiatoren des angekündigten Bürgerbegehrens getroffen, in deren Rahmen die Initiative zu dem angekündigten Bürgerbegehren ausführlich beraten wurde.
Das städtische Rechtsamt wies mich dann auf eine mögliche Verfristung des angekündigten Bürgerbegehrens hin. Nach der Gemeindeordnung wäre es damit rechtlich unzulässig. Daraufhin hat die Stadtverwaltung ein externes Gutachten eingeholt, um dem Vorwurf der fehlenden Objektivität vorzubeugen, der absehbar gekommen wäre, wenn ich mich allein auf die Einschätzung der hauseigenen Juristen gestützt hätte. Für dieses Gutachten wurde eine renommierte und unabhängige Kanzlei mit dem entsprechenden Fachwissen im Kommunalrecht ausgewählt.
Rechtliche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden
Der Vorwurf, die Stadtverwaltung widerspreche sich mit Blick auf die künftige Nutzung des ehemaligen Eishallengeländes selbst, ist ebenso haltlos, weil die Politik erst kürzlich explizit die Wohnbaupläne noch einmal bestätigt hat. Der vorliegende Ratsbeschluss für eine Wohnbebauung ist verbindlich; dies hindert die Stadtverwaltung jedoch nicht daran, dem Rat zukünftig auch ergänzende, aus ihrer Sicht erforderliche Planungen vorzuschlagen.
Dass meine Mitarbeitenden und ich Bürgerbeteiligung und -engagement schätzen und fördern, haben wir schon vielfach unter Beweis gestellt.
Bürgerbegehren sind ein wichtiges und zu würdigendes basisdemokratisches Bestreben in unserer Stadt, das an die rechtlichen Grenzen der Gemeindeordnung gebunden ist, denen Verwaltung, Rat und auch ich selbstverständlich unterliegen.
Ich wehre mich daher in aller Deutlichkeit gegen den Vorwurf, wir würden Basisdemokratie im Keim ersticken. Das Gegenteil ist der Fall.“
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
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