Meldungsdatum: 12.12.2023
„Da die schriftliche Urteilsbegründung des VGH noch nicht vorliegt und weitere Schritte damit offen sind, müssen wir diesen Weg gehen. Einerseits gilt es, den Beschluss der Stadtverordneten zu einer Gebührenanpassung umzusetzen, aber zugleich wollen wir die Rechte der Gebührenpflichtigen auf etwaige Rückzahlungsansprüche wahren“, erläutert Kassels Stadtkämmerer Matthias Nölke.
In Vellmar werden alle Gebührenpflichtigen zum Jahreswechsel angeschrieben, da der Berechnungszeitraum jeweils ein Kalenderjahr beträgt. In Kassel erfolgen die Benachrichtigungen in einem rollierenden Verfahren, das den individuellen Termin des Erstbezugs von Trinkwasser berücksichtigt, für den dann in einem Zwölf-Monats-Turnus abgerechnet wird.
Pressekontakt: Victor Deutsch
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