Nr. 403 Kreis Steinfurt, 12. Dezember 2023

Neuer Online-Dienst: Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss ab sofort digital beantragen

Kreis Steinfurt vereinfacht Verfahren

Kreis Steinfurt. Alleinerziehende Mütter oder Väter im Kreis Steinfurt können ab sofort einfacher und schneller Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Der Antrag kann über den zentralen Online-Dienst des Landes unter www.familienportal.nrw.de/unterhaltsvorschuss digital an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse im Kreis Steinfurt gesendet werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss.

 

„Die Benutzeroberfläche erklärt sich von selbst. Die Antragstellenden werden Schritt für Schritt bis zur letzten Seite geführt“, freut sich Mike Hüsing, Leiter des Kreisjugendamtes, über die neue digitale Möglichkeit. Wichtig sei, ganz zu Beginn – falls noch nicht vorhanden – ein BundID-Konto anzulegen, um den Antrag auch digital signieren zu können. Ohne ein solches Konto ist es erforderlich, die angezeigte Unterschriften-Seite am Ende des Online-Antrages herunterzuladen, auszudrucken, zu unterschreiben und dann auf dem Postweg an die zuständige Unterhaltsvorschussstelle zu senden. Rita Voss, Arbeitsgruppenleiterin im Kreisjugendamt, weist darauf hin, dass der Antrag dann erst mit Eingang der Unterschriftenseite bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse als “gestellt“ gilt.

 

Personen, die weiterhin eine Papier-Antragstellung bevorzugen, können den Vordruck auf den Seiten des Kreisjugendamtes (www.kreis-steinfurt.de/jugendamt) bzw. der Stadtjugendämter Greven, Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine herunterladen. Die ausgefüllten Unterlagen und Nachweise können per Post an die zuständige Unterhaltsvorschusskasse geschickt oder dort abgegeben werden.

 

Mit dem BundID-Konto können auch weitere Verwaltungsleistungen digital abgewi-ckelt werden. Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Online-Dienste gibt es unter www.kreis-steinfurt.de/onlinedienste.