Meldungsdatum: 12.12.2023
Einen neuen digitalen Kundenservice bietet die Kreisverwaltung Borken mit Beginn des Jahres 2024. Ab dann können Fahrschulen für ihre Fahrschülerinnen und -schüler digital den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Kreisverwaltung Borken stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrschule ihren Sitz im Kreisgebiet hat und für das neue Online-Verfahren beim Kreis registriert wurde. Das teilt Karsten Simmert-Reining, Leiter der Führerscheinstelle im Fachbereich Verkehr des Kreises, mit. Um die Vorteile dieses neuen Verfahrens für die eigenen Betriebsabläufe zu nutzen, können sich weiterhin interessierte Fahrschulen bei der Kreisverwaltung melden. Für sie gibt es dann Infoveranstaltungen – die nächsten finden am 20. und am 27. Januar 2024 statt. Dabei geht es u. a. um die Vorstellung des digitalen Angebotes sowie die zwischen Fahrschule und Kreis zu schließende „Nutzungsvereinbarung“, die den rechtlichen Rahmen für die Anwendung festlegt.
Folgende Antragstellungen werden künftig durch „Fahrschulantrag-Online“ (FAO) ermöglicht:
Wer dieses neue Angebot nutzt, für den entfällt der schriftliche Antrag auf dem Postweg oder das persönliche Vorsprechen beim Kreis nach vorheriger Terminvereinbarung. Damit verkürzt sich die Bearbeitungszeit, zumal es eine direkte Rückmeldung gibt, wenn Anträge unvollständig sind oder sonstige Hemmnisse vorliegen. Auch können Dokumente nicht verloren gehen. Im Ergebnis bedeutet dies: Die Aufträge zur Prüfung werden schneller erteilt. Der Bearbeitungsstand ist zudem jederzeit transparent und der Gebührenbescheid geht direkt an die Prüflinge.
An FAO interessierte Fahrschulen melden sich in der Führerscheinstelle des Kreises Borken unter der E-Mail-Adresse fao@kreis-borken.de oder 02861/681-1340.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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