Meldungsdatum: 15.12.2023

Verbot von Pyrotechnik im Bereich Brückencenter in der Silvesternacht

Neue Allgemeinverfügung soll für mehr Sicherheit sorgen

Arnsberg. Pyrotechnische Gegenstände sind in der Silversternacht, 31. Dezember 2023, von 23 Uhr bis 1.30 Uhr (am 1. Januar 2024) im Bereich des Brückencenters in Arnsberg verboten – das regelt eine jüngst veröffentlichte Allgemeinverfügung, die für mehr Sicherheit und ein friedliches Feiern zum Jahreswechsel in diesem Bereich sorgen soll.

Das Verbot umfasst den Bereich Brückenplatz beidseitig mit Europaplatz, Zum Schützenhof 1 bis 8, Clemens-August-Straße 2 bis 10a und den Fußgängerweg Zur Bleiche zwischen Westnetz und Handwerkskammer.

Davon unabhängig besteht das bereits gesetzlich bestehende Verbot zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Somit gilt das gesetzliche Verbot unter anderem auch auf dem Arnsberger Neumarkt, der Marktplatte in Neheim und auf dem Hüstener Markt.

Die zusätzliche Regelung ist aus Sicht der Stadt Arnsberg notwendig, da sich in den letzten Jahren an Silvester große Menschenansammlungen im Bereich Brückencenter gebildet haben und es hier immer wieder zu leichtfertigem und unsachgemäßen Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen gekommen ist. Insbesondere zum Jahreswechsel 2022/23 wurden durch dieses Verhalten Personen akut gefährdet und erhebliche Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen verursacht. Die Einhaltung der Regelungen wird in der Silvesternacht durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert.

Die Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig und kann unter dem Link www.stadtverwaltung-arnsberg.de/amtliche-bekanntmachunge oder direkt unter www.stadtverwaltung-arnsberg.de/wp-content/uploads/2023/12/20231215_Bekanntmachung_-Allgemeinverfuegung_Boellerverbot-Brueckenplatz.pdf eingesehen werden.

Die Stadt Arnsberg bittet um einen verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik, eine Beachtung der geltenden Regelungen und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen friedvollen Jahreswechsel.

Kontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de, Tel. 02932 / 201 1316


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Allgemeinverfügung Besitz-, Abbrenn- und Abschussverbot von pyrotechnischen Gegenständen

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Allgemeinverfügung Besitz-, Abbrenn- und Abschussverbot von pyrotechnischen Gegenständen

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