Meldungsdatum: 27.12.2023
Mehr Menschen als je zuvor im Landkreis Leer erhalten Wohngeld. Auch die Höhe des Wohngelds stieg auf einen Rekord. Grund ist die seit Anfang 2023 geltende größte Wohngeldreform der Regierung in der Geschichte der Bundesrepublik. Sie schlägt sich auch in der Arbeit des Amtes für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer nieder. Viele Menschen profitieren davon.
Im Jahresrückblick spricht Amtsleiter Wilfried Harms von einem „enormen Mehraufwand“. In den ersten elf Monaten 2023 sind mit 3.282 Anträgen bereits 1.147 Anträge mehr eingegangen als im Vorjahr.
Die Summe aller Anträge von Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträgen sowie die Überprüfung von Berechtigungen ist anderthalbmal mal so hoch (Faktor 1,5). Diese Zahlen beziehen sich auf den Landkreis ohne die Stadt Leer, die eine eigene Wohngeldabteilung betreibt.
Die Wohngeldlage im Landkreis Leer spiegelt das Geschehen im Bundesgebiet wider. Seit dem 1. Januar 2023 können zwei Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld beziehen. Das sind dreimal mehr als vorher. Und das neue „Wohngeld Plus“ ist deutlich höher: Im Schnitt verdoppelt es sich. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die Kosten bezahlen können.
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Landrat Matthias Groote rät deshalb grundsätzlich: „Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen“.
Wohngeld soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Deshalb können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.
Zu ihnen zählen die Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten. Hinzu kommen viele Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Reform erstmals oder wieder mit Wohngeld rechnen. Viele Haushalte sind jetzt nicht mehr auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen.
Das neue Wohngeld bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Denn es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro.
Die Höhe berechnet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Miete des Wohnraums. Bei Wohneigentümern wird es nach der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder berechnet. Das örtlich zuständige Amt berechnet und prüft die genaue Wohngeldhöhe. Zuständig für die Gemeinden ist im Landkreis Leer die Kreisverwaltung, für die Stadt Leer die Stadtverwaltung.
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine war auch im Jahr 2023 ein Schwerpunkt des Amtes für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer. Die Unterbringungen - es fehlt an Wohnungen - bereiten Kopfschmerzen angesichts steigender Zahlen. Auch die Betreuung der Menschen sei „eine große Herausforderung für alle Beteiligten“, sagt Amtsleiter Wilfried Harms im Jahresrückblick.
Harms löste im Laufe des Jahres Mariechen Weber ab, die in den Ruhestand wechselte. Er war zuvor stellvertretender Amtsleiter des Jobcenters (Zentrum für Arbeit). Sein Stellvertreter wurde Hauke Sattler, der für die Eingliederungshilfe im Amt für Teilhabe und Soziales zuständig ist.
Im Jahresrückblick berichtet Harms, dass der Landkreis die Sprechzeiten in den Gemeinden im Rahmen des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen (SPN) beibehalten werde. Das gelte auch für Hausbesuche. Der SPN informiert Interessierte mit Vorträgen über Pflegemöglichkeiten – und geht auch unkonventionelle Wege wie Pflegeberatung bei Multi-Nord und auf dem Wochenmarkt in Leer.
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