Meldungsdatum: 31.12.2023
Das Recht auf Arbeit gilt auch für behinderte Menschen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Landkreis Leer Männer und Frauen beim Sprung von Werkstätten für behinderte Menschen auf den normalen Arbeitsmarkt. Firmen, die ihnen einen Job bieten, erhalten einen Lohnkostenzuschuss.
Langsam, aber sicher steigt bundesweit die Zahl der Menschen, die von Behinderten-Werkstätten in ein Unternehmen wechseln. Im Jahresrückblick sagt Landrat Matthias Groote: „Schön, dass wir auch bei uns im Landkreis diesen positiven Trend beobachten. Es ist ein bemerkenswerter Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“.
Grundlage dieser Behinderten-Förderung ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom Januar 2018, mit dem das „Budget für Arbeit“ eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um ein Angebot für Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten - im Landkreis Leer zum Beispiel bei der Lebenshilfe.
Möchte ein Mann oder eine Frau von einer Werkstatt für Behinderte in eine normale Firma wechseln, gilt dies: Er muss eine Firma finden, der ihm eine sozialversicherungspflichtige Arbeit (ohne Arbeitslosenversicherung) bietet und einen tariflichen oder ortsüblichen Lohn zahlt. Dann überweist der Landkreis aus seinem Budget für Arbeit der Firma einen Lohnkostenzuschuss von maximal 75 Prozent - als „Ausgleich von Leistungsminderung“ des Beschäftigten, wie es offiziell heißt. Hinzu kommen Aufwendungen für die erforderliche Unterstützung und Begleitung der Person am Arbeitsplatz.
Das Budget für Arbeit sichert einem behinderten Menschen den Lebensunterhalt oder zumindest einen Großteil davon durch ein Einkommen. Es besteht Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung.
Arbeitslosenversicherung jedoch muss nicht gezahlt werden. Der Grund: Das Budget für Arbeit umfasst Menschen, die normalerweise auf dem freien Markt keine Chance haben. Im Übrigen haben sie bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch, in eine Werkstatt für behinderte Menschen zurückzukehren.
Wilfried Harms, Leiter des Amtes für Teilhabe und Soziales beim Landkreis, berichtet, dass die Arbeitgeber und die von ihnen beschäftigten Menschen mit Behinderung voneinander profitieren und sich zufrieden äußern - die einen über die Leistungen der Arbeitnehmer, die anderen darüber, dass sie zur normalen Arbeitswelt dazugehören.
Es sind überwiegend Menschen mit geistiger Behinderung, die vom Budget für Arbeit unterstützt werden. „Menschen mit seelischer Behinderung profitieren bisher nur vereinzelt davon.“ Aufnehmende Firmen zählen in der Regel zum Handwerk wie Metallbauer oder Tischer. Aber auch der Handel ist vertreten.
Wilfried Harms kündigt an, dass der Landkreis im neuen Jahr verstärkt über das Budget für Arbeit informieren werde: „Wir möchten noch mehr Menschen aus den Werkstätten für Behinderte den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich machen.“
Behinderte haben es nicht selten schwer, an Freizeit-und Kulturveranstaltungen teilzunehmen. Denn es mangelt an barrierefreien Zugängen. Das stellten der Beirat für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen des Landkreises Leer, der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Leer und der Inklusionsbeauftragte des Landkreises fest. Sie trafen sich anlässlich des Internationalen Protesttages für die Rechte von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen und interessierten Bürgern zu einer Veranstaltung im Maritimen Kompetenzzentrum (Mariko).
Im Jahresrückblick kündigt der Leiter des Amtes für Teilhabe und Soziales des Landkreises, Wilfried Harms an, dass die beteiligten Gruppen das Thema Barrierefreiheit und Inklusion stärker in die Öffentlichkeit tragen werden.
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