Meldungsdatum: 20.12.2023

Förderprogramm stärkt den professionellen zeitgenössischen Tanz in Braunschweig

Der Rat der Stadt Braunschweig hat gestern die Richtlinie zum Tanzförderprogramm beschlossen – mit dem Ziel, die künstlerische Weiterentwicklung, des professionellen zeitgenössischen Tanzes in der Stadt Braunschweig zu ermöglichen und zu unterstützen. Gefördert werden Probenräume und Digitalisierung. Dies ist ein wichtiger Schritt, um diese Kunstform in Braunschweig zu profilieren und zu ihrer Verankerung in der Stadtgesellschaft beizutragen. Das Tanzförderprogramm schafft Grundlagen für innovative Produktionen und stärkt die regionale, überregionale und internationale Vernetzung der Tanzschaffenden.

 

Antragsberechtigt sind freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und -akteure sowie freie Tanzgruppen und Initiativen im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig, im Kontext der Probenraumförderung zudem auch Braunschweiger Dachverbände im Bereich Darstellende Künste.

 

Anträge können ab sofort mit dem entsprechenden Formular gestellt werden. Die Antragsfristen für das Jahr 2024 sind der 31. Dezember 2023 für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 sowie der 30. Juni 2024 für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2024. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich unter www.braunschweig.de/kulturfoerderung.

 

Das Tanzförderprogramm basiert auf dem Konzept zur Unterstützung der professionellen Braunschweiger Tanzszene, das im Jahr 2022 gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Tanzszene entwickelt wurde. Dabei wurde der dringlichste Handlungsbedarf im Bereich Probenraumförderung festgestellt. Das Tanzförderprogramm legt darauf den Fokus und ist als ein erster Schritt der Umsetzung des Konzeptes und als ein Pilotprojekt zu betrachten, das laufend evaluiert werden soll. Die Förderperiode läuft bis Ende 2025.

 

Gefördert werden die Anmietung und Nutzung von Probenräumen. Vor dem Hintergrund der mobilen Arbeitssituation der freien Szene wird darüber hinaus Probenraum-Sharing ermöglicht: Die Antragstellenden können den von ihnen angemieteten Probenraum anderen professionellen Vertreterinnen und Vertretern der freien Darstellenden Künste kostenlos zu Arbeitszwecken zur Verfügung stellen. Zudem soll die digitale Infrastruktur gestärkt werden, etwa die Erstellung von Webauftritten, die Entwicklung von Social-Media-Strategien und die Erschließung von digitalen Auftrittsmöglichkeiten. Im Sinne der Ergebnisse des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses sollen auf diese Weise die Sichtbarkeit von Kunst und Kultur erhöht und Teilhabe und Teilnahme ermöglicht werden.

 


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Richtlinie zum Tanzförderprogramm / Stadt Braunschweig

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