Kreis Unna. Notfallrettung, notärztliche Versorgung und Krankentransporte – all dies kann lebensrettend sein und muss deshalb reibungslos klappen. Damit die Hilfe weiter „auf Stand“ ist, gab der Kreistag am Dienstag, 12. Dezember, grünes Licht für die fünfte Fortschreibung des 2001 erstmals aufgelegten Rettungsdienstbedarfsplanes.
Der Rettungsdienst muss bedarfsgerecht und flächendeckend organisiert werden, sagt der Gesetzgeber und lässt keinen Zweifel daran, was er meint: In der Regel in acht Minuten soll Hilfe im innerstädtischen Bereich, in zwölf Minuten im ländlichen Bereich angekommen sein. Zu gewährleisten hat dies der Kreis als Träger des Rettungsdienstes.
Damit die Vorgaben angesichts deutlich gestiegener Einsätze von Personal und Fahrzeugen auch weiter erfüllt werden können, müssen genügend Rettungswachen, ausreichend Fahrzeuge und Personal vorhanden sein.
Was genau notwendig ist, um im Kreis Unna „auf der Höhe der Zeit“ zu bleiben, wurde in den letzten Monaten mit Hilfe eines Gutachters definiert, mit den Städten und Gemeinden als Trägern der Rettungswachen diskutiert, im Fachausschuss beim Kreis beraten und per Empfehlung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergereicht. Im Kern geht es um folgende Punkte:
Die Städte und Gemeinden haben der fünften Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zugestimmt.
Der Bedarfsplan ist unter www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Rettungsdienstbedarfsplan“ zu finden.
PK | PKU
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