Meldungsdatum: 22.12.2023

Nach Cyberangriff: Folgen in der Stadtverwaltung nach wie vor spürbar – Status Quo vor Jahresende

Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) gibt die Stadt Iserlohn ein Update vor der Schließung „zwischen den Jahren“:

Auch etwa acht Wochen nach dem Cyberangriff kann die Stadtverwaltung nur eingeschränkt arbeiten. Die Systeme, einschließlich wichtiger Daten, werden erst nach und nach wieder von der SIT hochgefahren. Das bedeutet: es gibt zwar einige wenige Programme, die verwaltungsintern wieder laufen – allerdings nur im Notbetrieb, mit dem ausschließlich interne Aufarbeitung betrieben werden kann.

Eine Ausnahme gibt es im Bereich Soziales bei den Sozialleistungen:

Gute Nachrichten für alle Menschen die Wohngeld neu (nach 31. Oktober) beantragt haben: die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Gelder sind wieder hergestellt, so dass die Zahlungen des Wohngeldes ab Januar 2024 wieder garantiert werden. Die Zahlungen und Änderungsmitteilungen für diese Haushalte werden nun rückwirkend ausgezahlt bzw. berücksichtigt. Zuletzt waren lediglich Zahlungen an Haushalte möglich, die sich im laufenden Bezug befanden. Somit sind alle Wohngeld-Zahlungen ab Januar 2024 sichergestellt.
Leistungen nach dem SGB XII, d.h. Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nach wie vor pünktlich ausgezahlt.

Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat damit begonnen, bis jetzt manuell ausgeführte und aufgelaufene rund 25.000 Auszahlungen der Reihe nach einzeln in ihre Datenbank einzugeben.
Die Kämmerei weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass SEPA-Lastschrifteinzüge nach wie vor nicht möglich sind. Hiervon betroffen sind vor allem Steuerforderungen wie die Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Vergnügungs- und Hundesteuer. Ebenfalls betroffen sind Beiträge und Gebühren wie die Kindergarten- und OGS-Beiträge, Verpflegungsentgelte, Musikschulgebühren und alle anderen Forderungen, die durch SEPA-Lastschriftmandate eingezogen werden.
Alle Zahlungspflichtigen können die Forderungen per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens vornehmen. Damit können sie vermeiden, dass mehrere Raten zeitgleich eingezogen werden könnten, wenn das städtische System wieder normal läuft.

Standesamt

Auch das Standesamt arbeitet aktuell aufgelaufene Fälle ab. In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Geburten und Sterbefälle nur vorläufig beurkundet worden, die jetzt „richtig beurkundet“ werden können.

Ordnungsamt

Bescheide über Verwarngelder (“Knöllchen”) werden wieder versendet, da die Halterdaten aus den Netzen des Kraftfahrtbundesamtes entnommen werden können.

Bürgerservice – Pass- und Meldewesen

Das verwaltungsinterne Programm kommt erst langsam wieder an den Start und befindet sich aktuell noch im Notbetrieb. Dementsprechend können final noch keine Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Bürgerinnen und Bürgern kann allerdings im Notfall zwischen den Jahren geholfen werden – diese Notfälle  müssen aber zwingend nachgewiesen werden. Mitarbeitende im Bürgerservice sind am 27., 28. und 29. Dezember jeweils von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02374 930 950 erreichbar.

Gratulationsbriefe

Das Büro des Bürgermeisters weist darauf hin, dass nach wie vor keine Gratulationsbriefe zu 80. oder 85. Geburtstagen verschickt werden können. Sobald die Meldedaten wieder verfügbar sind, werden die Briefe nachträglich versendet.

Telefon und E-Mail

Neben den Telefonleitungen funktionieren auch die normalen E-Mail-Adressen der städtischen Bereiche und Einrichtungen einschließlich der persönlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder.

Die städtische Internetseite www.iserlohn.de bleibt weiterhin offline. Bürgerinnen und Bürger können sich aber weiterhin auf der im Rahmen der städtischen Notfall-Planung eingerichteten Internetseite www.bcm-iserlohn.de über Kontaktmöglichkeiten mit der Stadt Iserlohn sowie über aktuelle Nachrichten rund um die Folgen des Systemausfalls informieren. Die Seite wird kontinuierlich ergänzt.


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