Meldungsdatum: 28.12.2023

Geflügelpest, Blauzungenkrankheit - und was Nutztierhalter sonst noch wissen müssen

Das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, steigt nun in der kalten Jahreszeit wieder deutlich an: Obwohl die hochgefährliche Seuche schon seit längerem kein rein saisonales Geschehen mehr ist, häufen sich jetzt in den Wintermonaten mit dem Zug der Wildvögel wieder die Fälle. Gefährdet sind keineswegs nur Großbetriebe, sondern auch Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Federvieh bestmöglich schützen

„Die Bereiche um die Fuldaauen der Stadt Kassel stellen für Geflügelhalter ein besonderes Gefährdungspotential dar, weil hier das ganze Jahr über größere Populationen an Wasserwildvögeln vorhanden sind und im Winter noch Zugvögel hinzukommen. Diese verweilen aufgrund der relativ milden Witterung auch deutlich länger, ehe sie weiterziehen“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.

 

Der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen:

„Wer sein Geflügel optimal schützen will, sollte den Freilandauslauf zumindest derzeit einschränken. Bestmöglichen Schutz kann man auch erreichen, wenn der Aufenthaltsbereich mit engmaschigen Netzen umspannt wird oder Volieren von oben abgedeckt werden“, erläutert Purkl.

Wer tote oder kranke Wasserwildvögel (zum Beispiel Wildenten/ -gänse), Greifvögel oder Rabenvögel findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann (telefonisch erreichbar unter 05 61/7 87-33 36 oder per E-Mail (veterinaer@kassel.de).

Tote Singvögel oder Tauben sollten nur gemeldet werden, wenn mehrere Vögel dieser Arten verendet aufgefunden werden.

Blauzungenkrankheit wieder auf dem Vormarsch – insbesondere Schafe gefährdet

Auch Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen Wiederkäuern müssen derzeit wachsam sein, denn die für diese Tierarten gefährliche Blauzungenkrankheit ist aktuell wieder auf dem Vormarsch. Die an Hessen angrenzenden Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind bereits nicht mehr seuchenfrei, so dass die Gefahr eines Eintrags in die nordhessische Region hoch ist.

Das Virus wird über Stechmücken von Tier zu Tier übertragen und führt insbesondere bei Schafen zu schweren Erkrankungen mit hohem Fieber, Fressunlust, Läsionen im Maulbereich mit Schwellungen/ Blauverfärbungen der Zunge und nicht selten auch zum Tod der Tiere. Für den Menschen ist der Erreger nicht gefährlich.

„Gegen die derzeit kursierende neue Erregervariante (Serotyp 3) gibt es noch keinen Impfstoff. Eine Behandlung mit Insekten vertreibenden Mitteln, sogenannten Repellentien, muss deshalb bis auf weiteres als einziger wirksamer Schutz gegen die neue Erregervariante angesehen werden“, gibt Dr. Purkl zu bedenken. Bei fehlendem Kälteeinbruch kann Stechmückenflug auch um diese Jahreszeit eine Rolle spielen, die Gefahr wird sich im Frühjahr mit steigenden Temperaturen aber nochmals deutlich erhöhen. Zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit sollten feucht-sumpfige Weidegebiete gemieden und die Tiere aufmerksam beobachtet werden. Bei ersten verdächtigen Symptomen müssen die Tiere unverzüglich isoliert und das Veterinäramt verständigt werden, denn es besteht Anzeigepflicht.  

 

Verpflichtung zur Anmeldung/ Registrierung von allen Nutztierhaltungen

Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung/ Registrierung von Nutztieren noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unverzüglich nachholen. Anzumelden sind alle Haltungen von Geflügel/ Tauben, Schafen/ Ziegen, Rindern, Schweinen einschließlich Minipigs, Pferden und anderen Einhufern, Alpakas/ Lamas und Bienen. Die Meldung ist unabhängig von der Tierzahl und der Nutzungsart (auch Kleinstbestände/ Hobbyhaltungen) und muss beim örtlich zuständigen Veterinäramt erfolgen. Dabei ist der Standort der Tiere entscheidend – stehen die Tiere also auf dem Gebiet der Stadt Kassel, ist das städtische Veterinäramt zuständig.

Gleichzeitig muss beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) in Alsfeld eine Registriernummer beantragt werden.

Darüber hinaus müssen Nutztierhaltungen auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

Auf der Homepage der Stadt Kassel finden Sie für jede Nutztierart die entsprechenden Informationen sowie die notwendigen Formulare und Merkblätter (www.kassel.de → Suchfunktion: ‚Tierseuchen‘).

Zum Jahreswechsel müssen alle Nutztierhalter auch wieder die Anzahl der am 01. Januar gehaltenen Tiere an die Hessische Tierseuchenkasse melden. Schaf-/ Ziegenhalter und Halter von Schweinen/ Minipigs müssen zudem diesen sogenannten ‚Stichtagsbestand‘ auch beim HVL melden oder alternativ direkt in der HIT-Datenbank (Herkunfts- u. Informationssystem für Tiere) eingeben. Informationen zu diesen Meldungen sind ebenfalls auf der genannten Homepage zu finden.

Um Nutztierhaltungen zukünftig besser gegen den Eintrag und die Verschleppung von Seuchen schützen zu können, wurden durch Änderungen im Tiergesundheitsrecht auch die Aufzeichnungspflichten (sogenannte Bestandsbuchführung) verschärft: Tierhalter müssen nun neben der Rückverfolgbarkeit (Herkunft u. Abgabe von Tieren, Kontaktbetriebe) z. B. auch Tierverluste (Krankheiten/ Tod) sowie Untersuchungen und Behandlungen aufzeichnen

Pressekontakt: Victor Deutsch