Meldungsdatum: 08.01.2024
Die Situation am Hortensienweg wird durch die Kreisstadt Unna fortlaufend beobachtet, da sie nach wie vor dynamisch ist. Auch nach dem Aussetzen des Dauerregens kann der Boden weiterhin in Bewegung sein. Die Bauordnung der Kreisstadt Unna steht als Ansprechpartner für Anwohner zur Verfügung, die Veränderungen an ihrem Gebäude bemerken, und ist regelmäßig vor Ort. Derzeit wird zudem geprüft, wie ein Statiker das kurzzeitige Betreten der beiden gesperrten Gebäude einschätzt, damit die betroffenen Bewohner möglichst noch persönliche Gegenstände herausholen können.
Am Donnerstag, 11. Januar, wird im Hortensienweg die geotechnische Erkundung mit Bohrungen beginnen. Diese erfolgt durch eine sogenannte Rammkernsondierung, mit der der Boden erkundet werden kann. Dies dient der Beurteilung der Standsicherheit der Tagesoberfläche im Bereich öffentlicher und privater Flächen. Die Erkundung wird auf akut betroffenem Privatgrund und auf öffentlichen Flächen durchgeführt. Konkret erfolgt die Sondierung dort, wo aktuell Setzungsmulden aufgetreten sind, sowie dort, wo es Hinweise auf einen möglichen ehemaligen Entwässerungsgraben gibt. Die Kreisstadt Unna wird kurzfristig auf die Eigentümer zukommen, deren Einverständnis für die Bohrungen benötigt wird. Fundierte Erkenntnisse der geotechnischen Untersuchung sind innerhalb von ca. einer Woche zu erwarten.
Die geotechnische Untersuchung, also die Bohrungen, sind kurzfristige Maßnahmen, um eine möglichst schnelle Ursachenforschung zu betreiben. Dabei werden mögliche Anhaltspunkte für Hohlräume oder ehemalige Entwässerungsgräben gesucht. Anschließend erfolgt die hydrogeologische Untersuchung. Diese bedarf jedoch einer längeren Vorbereitungszeit und ist auf langfristige Messergebnisse ausgelegt.
Das Gutachten, auf das die Kreisstadt Unna ihre bisherigen Maßnahmen stützt, wurde den betroffenen Anwohnern durch die Kreisstadt Unna bereits zur Verfügung gestellt und wird zum Zwecke der Schaffung größtmöglicher Transparenz nun auch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften veröffentlicht.
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
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