Meldungsdatum: 12.01.2024
Wenn pflegebedürftige Personen beispielsweise bei Behördengängen, Haushalt oder Einkauf auf Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind, können Bekannte, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbieten. „Kosten dafür erstattet die Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 in einer Höhe von bis zu 125 Euro im Monat“, sagt Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken. Allerdings kann nicht jede Person von „heute auf morgen“ Nachbarschaftshelfer werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jetzt zum 1. Januar 2024 vereinfacht wurden. „Seitdem müssen Interessierte nicht mehr zwingend am kostenlosen Kurs zur Qualifizierung teilnehmen. Es reicht aus, wenn sie das Informationsangebot des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz beziehungsweise die Broschüre ‚Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende‘ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kennen“, erklärt sie. Die Kenntnis des Informationsangebotes bestätigen sie über ein Formular, das sie gemeinsam mit dem entsprechenden Erstattungsantrag an die jeweilige Pflegekasse der betroffenen Person senden. Die Broschüre und ein Musterformular stehen unter https://nachbarschaftshilfe.nrw/ als Download zur Verfügung.
„Trotz dieser Änderung ist es selbstverständlich weiterhin möglich und durchaus empfehlenswert, dass Bürgerinnen und Bürger den Kurs zur Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe besuchen“, betont die Expertin. Bei dieser Weiterbildung erhalten Bürgerinnen und Bürger in kurzer Zeit (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) einen Überblick über die Aufgaben der Nachbarschaftshilfe sowie Anregungen und Tipps für den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Alle Kursanbieter im Westmünsterland sind im Internet unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.
Die weiteren Voraussetzungen für die Tätigkeit als Nachbarschaftshilfe bleiben weiterhin bestehen: Der Nachbarschaftshelfer übernimmt die Unterstützung ehrenamtlich, ist mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, wurde nicht als Pflegeperson angegeben und lebt mit der pflegebedürftigen Person nicht in einer häuslichen Gemeinschaft.
„Wir hoffen, dass durch die vereinfachte Qualifizierung nun noch mehr pflegebedürftige Menschen im Kreis Borken Unterstützung im Alltag erhalten können“, sagt Lena Schlamann.
Bei Fragen zum Thema Nachbarschaftshilfe steht Lena Schlamann unter der Telefonnummer 02861/681-4703 oder per Mail an l.schlamann@kreis-borken.de zur Verfügung. Weitere Infos zur Pflege allgemein sind auch im Internet unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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