Meldungsdatum: 15.01.2024
Das Jahr 2023 zeigt mit Blick auf den Arbeitsmarkt ein durchwachsenes Bild: Nach dem deutlichen Anstieg der Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Juni des Jahres 2022 – insbesondere durch den Zuwachs an geflüchteten Personen aus der Ukraine – hielt sich die Arbeitslosenquote auch im Jahr 2023 weiterhin auf hohem Niveau. Bis zum Jahresende wuchs die Zahl der SGB II-Arbeitslosen weiter an, sodass die Jobcenter im Kreis Borken im Dezember 2023 insgesamt 6.286 Arbeitslose betreuten. Damit stieg die SGB-II-Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent im Januar 2023 auf 2,8 Prozent im Dezember 2023. Das ist der höchste Wert seit mehr als zehn Jahren. Trotz allem steht der Kreis Borken zum Jahresende im NRW-weiten Vergleich (NRW gesamt: 5,2 Prozent) weiterhin gut dar.
Insgesamt waren 2023 erneut mehr Menschen im Kreis auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen als im Vorjahr. Zum Jahresende gab es 16.352 leistungsberechtigte Personen in 8.232 Bedarfsgemeinschaften.
Die Beratung der aus der Ukraine geflüchteten Personen bildete in 2023 wieder einen wesentlichen Teil der Arbeit in den Jobcentern. Des Weiteren nahm auch der Zugang weiterer Personen aus anderen Staaten im vergangenen Jahr erneut deutlich zu, sodass die Beschäftigten der Jobcenter viel Zeit in die Betreuung dieser Personengruppen investierten. Dies sowie die insgesamt gestiegene Anzahl der Leistungsbeziehenden führt zu einer insgesamt geringeren Vermittlungsquote bei der „Integration in Arbeit“. „Dennoch liegt der Kreis Borken mit einer Integrationsquote von 15,4 Prozent im Münsterlandvergleich hinter Warendorf auf einem sehr guten zweiten Platz“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker. Er lobt außerdem die reibungslose Einführung des Bürgergeldes, die in zwei Schritten, zum 1. Januar und 1. Juli 2023, zusätzlich in den Jobcentern bewältigt wurde.
Besondere Aufmerksamkeit liegt immer auch auf der Entwicklung der Zahl der sogenannten Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher. Das sind Personen, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Diese Zahl war im Jahr 2023 bisher erfreulicherweise gegenüber 2022 mit minus 5 Prozent leicht rückläufig (Datenstand bis Oktober 2023). Dass sich diese Zahl damit gegenläufig zum sonstigen Trend der Arbeitslosenzahlen und des Hilfebedarfs entwickelt, lässt sich wie folgt erklären: Die im Sommer 2022 in den SGB II-Bezug eingemündeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden erst 2024 die Kriterien für den Langzeitleistungsbezug erfüllen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Konjunktur beziehungsweise Arbeitsmarkt und dem Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist demnach in nur geringem Maße vorhanden.
Trotz der aktuell global herrschenden Krisen und deren Auswirkungen scheint der Arbeitsmarkt im Münsterland aktuell weiter stabil zu bleiben.
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