Meldungsdatum: 17.01.2024

Bilanz 2023: 165 Personen sicherten sich die Lizenz zum Fischen

(pen) Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer in Kombination mit der Möglichkeit, einen leckeren Fisch auf dem Teller zu haben - es gibt gute Gründe, eine Angel auszuwerfen. Wer dies machen möchte, muss vorher allerdings die Fischerprüfung bestanden haben. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird diese von der unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung organisiert. 2023 stellten sich im Frühjahr und Herbst insgesamt 190 Personen den Aufgaben und Anforderungen, 165 erfolgreich.

 

Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten beantworten. Hierzu zählen beispielsweise allgemeine Fischkunde, Natur- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, die Angelgeräte waidgerecht zusammenzustellen, nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse.

 

Stichwort Untere Fischereibehörde

 

In Nordrhein-Westfalen ist die Fischereiverwaltung dreistufig aufgebaut. Oberste Fischereibehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort liegt die Fachaufsicht über die oberen und unteren Fischereibehörden und dort werden die Grundsätze der Fischereipolitik bestimmt. Als obere Fischereibehörde fungiert die Bezirksregierung. Sie wacht über die Beachtung des Landesfischereigesetzes.

 

Wie andere Kreise ist auch der Ennepe-Ruhr-Kreis Untere Fischereibehörde. Neben der Organisation der Fischerprüfung setzen die Beschäftigten der Kreisverwaltung die im Landesfischereigesetz geregelten Hegepflichten der Gewässer und die zweckmäßige Gestaltung von Fischereibezirken durch. Sie legen die Bedingungen zur Fischereipacht fest und haben die Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.

 

Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Untere Fischereibehörde im Schwelmer Kreishaus zu finden. Telefonisch ist sie unter 02336/93 2428 erreichbar. Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de.


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Fischerprüfung

Wer in Nordrhein-Westfalen fischen möchte, muss Inhaber eines Fischereischeins sein./Bild: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis