Meldungsdatum: 18.01.2024
Ab Freitag, 19. Januar, werden rund 24.450 Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2024 an Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben verschickt.
Zur Information der steuer- und gebührenpflichtigen Personen und Firmen wird den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2024 und ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt. Darüber hinaus wird zusammen mit den Bescheiden eine Information mit Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform sowie der Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels 2026 versandt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 49,11 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2023: rd. 44,78 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,26 Mio. €
Grundsteuer B 19,42 Mio. €
Summe Steuern 19,68 Mio. €
Schmutzwassergebühren 9,81 Mio. €
Niederschlagswassergebühren 12,56 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren 1,07 Mio. €
Müllabfuhrgebühren 5,99 Mio. €
Summe Gebühren 29,43 Mio. €
Müllmarken:
Weiterhin werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 sind nach wie vor gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide gibt das Steueramt bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Für viele Anliegen können die Bürger*innen das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen:
Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
Bei weitergehenden Fragen zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer berät das Steueramt der Kreisstadt Unna unter folgenden neuen Telefonnummern:
Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens |
Telefon |
Ansprechpartner*in |
A - Ni |
02303 103 - 2204 |
Herr Tiede |
No - Z |
02303 103 - 2203 |
Frau Hinz |
Für Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Steueramt zu rechnen, was die telefonische Erreichbarkeit des Steueramtes leider stark beeinträchtigt. Deshalb ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass in dieser Zeit auch nicht alle Anliegen direkt und zeitnah bearbeitet werden können. Auch Mitteilungen, die dem Steueramt erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zugegangen sind, sind teilweise noch in der Bearbeitung. Hier wird ebenfalls um etwas Geduld gebeten.
Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Telefon |
Ansprechpartner*in |
02303 103 - 7017 |
Herr Niederheidt |
02303 103 - 7045 |
Frau Willige-Schleep |
02303 103 - 7016 |
Frau Hüffer |
02303 103 - 7013 |
Kundendialog |
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de
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