Meldungsdatum: 18.01.2024
Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 werden ab dem 19. Januar durch die Kreisstadt Unna verschickt.
Die Steuersätze im Stadtgebiet bleiben für das Jahr 2024 unverändert und sind wie folgt gestaffelt:
Anzahl der Hunde |
Hundesteuer je Hund |
Hundesteuer je Hund |
1 Hund |
108,00 € |
27,00 € |
2 Hunde |
120,00 € |
30,00 € |
3 und mehr Hunde |
132,00 € |
33,00 € |
Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW fällt eine höhere Hundsteuer an. Sie beträgt für einen gefährlichen Hund 408,00 €, für zwei gefährliche Hunde je Hund 450,00 € und bei drei oder mehr gefährlichen Hunden 483,00 € je Hund.
Die Hundesteuer ist vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 520.000 €.
Hundesteuermarken werden seit dem letzten Jahr in Unna nicht mehr herausgegeben. Die Überprüfung der Einhaltung der Steuerpflicht erfolgt jedoch weiterhin.
Anzahl der Hunde in der Kreisstadt Unna
4741 gemeldete Hunde sind veranlagt, somit 19 Hunde weniger als im Vorjahr.
Ansprechpartner*innen
Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Rathauses telefonisch gerne zur Verfügung:
1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden über das Serviceportal (unna.de) entgegengenommen. Anträge können auch im Bürgeramt abgegeben werden.
Im Steueramt sind die zuständigen Sachbearbeiter*innen nach Zuständigkeit entsprechend des Anfangsbuchstabens des Nachnamens wie folgt zu erreichen:
Anfangsbuchstabe A-Ni: Herr Tiede, Rufnummer 02303 103-2204
Anfangsbuchstabe No-Z: Frau Hinz, Rufnummer 02303 103-2203
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de
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