Meldungsdatum: 18.01.2024

Nach Cyberangriff: Stadtverwaltung wieder in allen Bereichen arbeitsfähig – Einschränkungen bleiben!

Aufatmen bei der Stadt Iserlohn: Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) Ende Oktober 2023 ist die Stadtverwaltung jetzt wieder in allen Bereichen arbeitsfähig – allerdings nach wie vor mit Einschränkungen.

„Wir freuen uns, endlich sagen zu können ‚Wir sind weitestgehend wieder am Netz‘“, ist Bürgermeister Michael Joithe erleichtert. „In allen Bereichen stehen uns wieder nahezu sämtliche Systeme zur Verfügung. Aber – und das ist leider noch immer unzufriedenstellend – die Systeme bzw. einige Fachverfahren laufen noch nicht komplett stabil und nicht alle Mitarbeitenden haben die nötigen Zugriffe. Das bedeutet: nach wie vor geht es schleppend voran, was die Datenaufarbeitung angeht. Aber besser langsam, als gar nicht.“

Der städtische Bereich IT geht davon aus, dass es noch Monate dauern wird, bis alle Systeme wieder von allen Mitarbeitenden so genutzt werden können, wie vor dem Cyberangriff. Nach und nach wird es aber besser werden. Bis dahin wird mit eigenen Zwischenlösungen gearbeitet. Das betrifft vor allem interne Vorgänge – keine, von denen Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Die Finanzverwaltung weist daher aktuell noch einmal darauf hin, dass SEPA-Lastschrifteinzüge nach wie vor nicht möglich sind. Hiervon betroffen sind vor allem Steuerforderungen wie die Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Vergnügungs- und Hundesteuer. Ebenfalls betroffen sind Beiträge und Gebühren wie die Kindergarten- und OGS-Beiträge, Verpflegungsentgelte, Musikschulgebühren und alle anderen Forderungen, die durch SEPA-Lastschriftmandate eingezogen werden.
Alle Zahlungspflichtigen können die Forderungen per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens vornehmen. Damit können sie vermeiden, dass mehrere Raten zeitgleich eingezogen werden könnten, wenn das städtische System wieder normal läuft.
Guthaben werden erstattet, sofern nach Bearbeitung der durch den Cyberangriff entstandenen Buchungsrückständen feststeht, dass keine Zahlungsrückstände bestehen.

Ebenso noch nicht wieder hergestellt werden konnte die städtische Internetseite www.iserlohn.de. Deswegen sind Online-Terminvergaben noch nicht wieder möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich aber weiterhin auf der im Rahmen der städtischen Notfall-Planung eingerichteten Internetseite www.bcm-iserlohn.de über Kontaktmöglichkeiten mit der Stadt Iserlohn sowie über aktuelle Nachrichten rund um die Folgen des Systemausfalls informieren. Die Seite wird kontinuierlich ergänzt.


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