Meldungsdatum: 29.01.2024

Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen startet in die nächste Beteiligung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Abständen von fünf Jahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat seine zweite Beteiligungsphase zur "Lärmaktionsplanung Schiene" Anfang Januar abgeschlossen. Nun beginnt auch die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Haltern am See, welche die Hauptverkehrsstraßen zum Inhalt hat.

Im Zeitraum vom 01. Februar bis zum 28. Februar 2024 wird der Entwurf des Lärmaktionsplans, 4. Stufe für die betroffenen Straßen und Straßenabschnitte in Haltern am See über das Beteiligungsportal NRW unter

www.haltern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung

zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Über das Portal haben Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit, die Lärmsituation vor Ort zu schildern und Vorschläge zur Lärmminderung abzugeben. Darüber hinaus wird der Entwurf auch während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege (Rochfordstraße 1, 1. Obergeschoss) öffentlich ausgelegt.