Meldungsdatum: 18.01.2024

Im Notbetrieb: Kfz-Zulassung mit MK-Kennzeichen in Lüdenscheid und Iserlohn möglich

Der Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT beschäftigt alle südwestfälischen Kreise und viele Kommunen. An Lösungen wird weiter akribisch gearbeitet. Ein Baustein: Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge in Lüdenscheid und Iserlohn nach Terminvereinbarung wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden. Der Notbetrieb bleibt aber bestehen.

Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Märkischen Kreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu stärken und den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Ein weiterer Baustein ist, dass Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten und Privatpersonen ab Montag, 22. Januar, wieder mit MK-Kennzeichen in den Bürgerbüros in Lüdenscheid und – neu – auch in Iserlohn angemeldet werden können. Dazu haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was ist ab Montag, 22. Januar, wieder möglich?

Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden, und zwar in den MK-Bürgerbüros in Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) und in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6).

Ist ein Termin erforderlich?

Ja. Bürgerinnen und Bürger können Termine unter anderem auch für die Kfz-Angelegenheiten über das Internet buchen. Termine werden ab Freitag, 19. Januar, 14 Uhr, freigegeben. Die Online-Terminvergabe ist unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ möglich für:

> Ausfuhrkennzeichen

> Neuzulassungen / Umschreibungen

> Kurzzeitkennzeichen

> Ersatz-Fahrzeugscheine und –briefe

> Ersatz-Kennzeichen (nach Diebstahl oder Verlust)

> Abmeldungen

> Parkausweis für Behinderte (Merkzeichen aG oder Bl)

> Führerscheinangelegenheiten: Verlängerung C/CE-Klassen, Fahrerkarte, Fahrerqualifizierungsnachweis, Ersatz-Führerschein, Internationaler Führerschein, Auflagenänderung

Ein Führerscheinumtausch ist noch nicht möglich. Hier gilt weiterhin die Fristverlängerung bis 19. Juli 2024.


Während der Umstellung wird es allerdings in den ersten Tagen nur wenige Termine geben. Der Märkische Kreis bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Geduld, wenn die Termine anfangs schnell vergriffen sein sollten.

Bleibt der Notbetrieb bestehen?

Ja. Da nur mit einem Basis-Modul gearbeitet wird, das aber zumindest die Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt ermöglicht, bleibt der Notbetrieb weiterhin bestehen. Das bedeutet: Zulassungen können weiterhin nicht in der normalen Menge erfolgen. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur in dringenden Fällen von dem Angebot Gebrauch zu machen.

Können Wunschkennzeichen angemeldet werden?

Leider nein. Wunschkennzeichen und Reservierungen von Kennzeichen sind weiterhin nicht möglich. Auch alle bisherigen Kennzeichenreservierungen, die vor dem Cyber-Angriff erfolgt sind, stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Fahrzeuge erhalten bei der Zulassung vor Ort Kennzeichen aus fest vordefinierten Serien.

Kann oder muss ich mein andernorts zugelassenes Fahrzeug in den MK umschreiben?

Nein. Egal, ob BOH, DO, EN, ME oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Märkischen Kreis von den Kooperationspartnern angemeldet wurden, werden nun von Amts wegen in das Register des Märkischen Kreises umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Der Fahrzeughalter selbst muss also nicht tätig werden. Der Kreis bittet daher von entsprechenden Terminvereinbarungen abzusehen, um wieder ein MK-Kennzeichen zu erlangen. Da der Neustart in einem Notbetrieb erfolgt, bestehen dafür leider keine Kapazitäten. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann auch Umkennzeichnungen auf ein MK-Kennzeichen möglich sein. Wir informieren, sobald es einen neuen Sachstand gibt.

Was passiert mit den bestehenden Kooperationen?

Der Märkische Kreis hatte neben der Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten) und dem Kreis Mettmann (Kfz-Zulassungen für Händler und Zulassungsdienste) auch eine weitere Kooperation mit dem Kreis Borken vereinbart. Seit Mitte Dezember konnten im Kreishaus in Lüdenscheid mit Einschränkungen wieder Kfz-Zulassungen für Privatpersonen angeboten werden, behelfsmäßig und mit dem Kennzeichen BOH (steht für Bocholt). Diese Kooperationen sind bereits (EN-Kreis) bzw. werden nach und nach eingestellt.

Der Märkische Kreis dankt der Stadt Dortmund sowie den Kreisen Mettmann, Ennepe-Ruhr und Borken ausdrücklich für ihre Unterstützung. Denn: Mehrere Tausend Zulassungen für den Märkischen Kreis konnten trotz des Hacker-Angriffs und den weitreichenden Folgen mit Hilfe dieser und auch weiterer auswärtigen Zulassungsbehörden erfolgen.

Wie geht es weiter?

Auch in den kommenden Wochen wird aufgrund des Hacker-Angriffs auf die Südwestfalen-IT leider nur ein Notbetrieb machbar sein. Der Märkische Kreis dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten vor Ort setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar.

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden. Termine dafür werden am Freitag, 19. Januar, ab 14 Uhr freigeschaltet. Symbol-Foto: Raffi Derian / Märkischer Kreis

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Ab Montag, 22. Januar, können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten sowie von Privatpersonen wieder mit MK-Kennzeichen angemeldet werden. Termine dafür werden am Freitag, 19. Januar, ab 14 Uhr freigeschaltet. Symbol-Foto: Raffi Derian / Märkischer Kreis