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Hamm, 23. Januar 2024

Stadt versendet Bescheide für Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

In den kommenden Tagen versendet die Stadt rund 70.000 Bescheide für Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für das Jahr 2024. Die Bescheide für Grundbesitzabgaben enthalten die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung. Die Bescheide sind auf den 26.01.2024 datiert und werden in den darauffolgenden Tagen zugestellt.

In diesem Jahr ist den Grundbesitzabgabenbescheiden ein Merkblatt mit Vorabinformati-onen zur Grundsteuerreform 2025 beigefügt. Darin wird über Hintergründe zur Grundsteuerreform sowie über wesentliche Inhalte und Zuständigkeiten informiert. Allgemeine Aussagen zur Grundsteuerzahlung/-höhe ab 2025 sind ebenfalls enthalten. Außerdem werden in diesem Jahr neue Hundesteuermarken ausgegeben, die bis einschließlich des Jahres 2028 Gültigkeit haben. Mit Übersendung der neuen Hundesteuermarke verliert die bisherige Marke ihre Gültigkeit und ist daher dann ab sofort nicht mehr zu benutzen. Erfahrungsgemäß haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zu den Bescheiden. Diese können sie gerne an das Amt für Finanzen und Controlling richten. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren können dem Bescheid oben rechts entnommen werden. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme in der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren in der Bismarckstraße 1, 59065 Hamm. Fragen und Antworten zum Thema finden sich auch im Serviceportal der Stadt Hamm https://serviceportal.hamm.de/ unter den Suchbegriffen „Grundsteuer“, „Abfallgebühren“, „Abwassergebühren“, „Straßenreinigungsgebühren“ sowie „Hundesteuer“. Die Stadt bittet, zu beachten, dass aufgrund der Vielzahl der Bescheide und der zu erwar-tenden Rückfragen die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung in den ersten Wochen nach dem Versand der Bescheide eingeschränkt sein kann.



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