Meldungsdatum: 09.02.2024

Hundesteuer wird zum 15. Februar fällig

Seit 2020 sind die Hundesteuerbescheide der Stadt Haltern am See über das Kalenderjahr hinaus dauerhaft gültig. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind dazu aufgerufen, die erste Hälfte ihrer Jahreshundesteuer bis zum 15. Februar zu überweisen. Auf postalischem Weg erfolgt keine Zahlungserinnerung.

Ein neuer Bescheid wird nur bei inhaltlichen Änderungen erlassen. Wie in vielen anderen Städten des Kreises Recklinghausen werden hierdurch wertvolle Ressourcen eingespart. Zum 15. Februar ist die erste Hälfte der Jahressteuer fällig. Im Normalfall sind das für einen Hund 48 Euro. Alle Hundesteuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen die Zahlung bis zum Fälligkeitstermin veranlassen. Andernfalls wird die Stadtkasse Haltern am See eine Mahnung verschicken. Die nächste Fälligkeit für die zweite Hälfte der Jahreshundesteuer ist der 15. August.

Wer noch Fragen zum Hundesteuerbescheid hat, kann sich bei Iramis Zeinalov vom Steueramt der Stadt Haltern am See unter der Telefon 02364 933 143 melden.