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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz


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23. Januar 2024

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Ausländerbehörde bittet um Geduld

Kreis Unna. Die Bundesregierung plant, das Staatsangehörigkeitsgesetzes zu reformieren. Zentrale Punkte darin: Eine doppelte Staatsbürgerschaft soll laut Gesetzesentwurf möglich sein und eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren. Allerdings: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Ausländerbehörde bittet daher um Geduld.

 

„Wir erhalten derzeit sehr viele Anrufe, die danach fragen und die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen wollen“, so Şengül Ersan, Fachbereichsleiterin Zuwanderung und Integration. „Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Daher bitten wir um Geduld und von Anrufen abzusehen. Wir informieren aktiv über unsere Kanäle, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.“

 

Ablauf und Verfahren

Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes geeinigt. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Wann das Gesetz dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit gültig ist, kann derzeit nicht genau gesagt werden. Sobald es so weit ist, informiert die Kreisverwaltung aktiv über www.kreis-unna.de. PK | PKU




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 0 23 03 27 11 13 | max.rolke@kreis-unna.de


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