Meldungsdatum: 24.01.2024

Bilanz 2023: Schwerbehinderung in 12.170 Fällen geprüft

(pen) Menschen mit Behinderungen haben je nach dem Grad ihrer Beeinträchtigung Ansprüche auf Leistungen, Vergünstigungen und sonstige Hilfen. Eine wichtige Grundlage hierfür ist der Schwerbehindertenausweis. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird dieser von der Kreisverwaltung ausgestellt.

 

Im vergangenen Jahr haben die Beschäftigten des hierfür zuständigen Sachgebietes Hilfen für Menschen mit Behinderungen 12.170 Verfahren bearbeitet. Im Vergleich zu 2022 bedeutet dies ein Plus von mehr als 700 Fällen.

 

„Diese Erhöhung hängt noch mit Corona zusammen. 2020 und 2021 hatten viele Menschen den Gang zum Arzt vermieden. Mit Ende der Pandemie hat sich diese Zurückhaltung gelegt, die für Anträge notwendigen stichhaltigen Befunde werden wieder auf den Weg gebracht und unsere Zahlen steigen“, erläutert Sachgebietsleiterin Nadine Volmer den Trend.

 

Ausgangspunkt für die Aktivitäten in den Büroräumen der Nebenstelle der Kreisverwaltung am Wittener Schwanenmarkt waren im letzten Jahr 3.887 Erstanträge (2022 3.427), 4.661 Änderungsanträge (4.436), 1.561 Nachprüfungen von Amtswegen (1.643), 1.826 Widersprüche (1.754) und 235 Klageverfahren (207).

 

Wie viele andere Lebensbereiche werden auch die Abläufe rund um den Schwerbehindertenausweis digitaler. Ein Online-Verfahren erleichtert inzwischen das Stellen des Antrags und das Verfolgen des Verfahrenstands. Es ist unter www.sgbix-online.nrw.de zu finden.

 

„Wegen der notwendigen Entbindung von der Schweigepflicht muss der Antrag am Ende des Online-Verfahrens aber noch ausgedruckt und unterschrieben werden“, lautet der Hinweis von Volmer.

 

Wenn ein Antrag eingeht, werden zunächst Berichte von ärztlichen Praxen, Krankenhäusern und weiteren Stellen angefordert. Erst wenn diese vorliegen kann eine ärztliche gutachtliche Stellungnahme eingeholt und über den Antrag entschieden werden. Zur Bearbeitungsdauer heißt es: Für Anträge werden gut vier Monate benötigt. Bei Nachprüfungen, die durch das Amt veranlasst werden und die Hinweise liefern sollen, ob sich festgestellte Einschränkungen durch Therapien verbessert haben, ist mit etwa sieben Monaten zu rechnen.

 

Einen Schwerbehindertenausweis erhält jeder, bei dem der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Berücksichtigt werden dabei nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Beeinträchtigungen, die für das Lebensalter untypisch sind. Für anerkannte Schwerbehinderungen können von Betroffenen so genannte Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens.

 

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können zudem Merkzeichen im Ausweis eingetragen werden Beispiele hierfür sind „G“ für eine erheblich eingeschränkte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr und „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „BI“ für Blind und „GI“ für Gehörlos.

 

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Schwerbehindertenausweis nutzen möchten, um Parkerleichterungen zu erhalten, wenden sich übrigens grundsätzlich an ihre Stadtverwaltung. Einzige Ausnahme ist Breckerfeld. Hier ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner.

 


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Nebenstelle Witten

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Nebenstelle Witten

Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, ist in der Wittener Nebenstelle der Kreisverwaltung an der richtigen Adresse./Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis