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Meldungsdatum: 29.01.2024

Ausbildungsförderung: Bund zahlte 2023 fast drei Millionen Euro Schüler-BAföG-Mittel im Kreis Borken aus

Finanzielle Unterstützung für 700 junge Frauen und Männer

Für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, ist der Kreis Borken erste Anlaufadresse in Sachen finanzielle Hilfen. Im Jahr 2023 unterstützte der Kreis Borken 700 junge Frauen und Männer mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mit insgesamt 2,96 Millionen Euro (2022: 2,81 Millionen Euro). 90 weitere Interessierte zogen ihre Anträge zurück, wurden an zuständige Stellen weitergeleitet oder mussten abgelehnt werden. Somit stellten im vergangenen Jahr 790 Personen Anträge auf das sogenannte Schüler-BAföG. Im Vergleich dazu waren es 2022 insgesamt 786.

Schüler-BAföG:
Die Anspruchsvoraussetzungen richten sich danach, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln, und Schulformen des zweiten Bildungsweges sind in der Regel förderungsfähig, die gymnasiale Oberstufe nur in Ausnahmefällen. Bei den persönlichen Voraussetzungen werden der Aufenthaltsstatus und das Alter geprüft.

Die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze liegt zwischen 262 und 781 Euro und hängt von der Schulform, dem Wohnort (bei den Eltern/nicht bei den Eltern wohnend) sowie von den finanziellen Voraussetzungen (eigenes Einkommen und Vermögen, Einkommen der Eltern und des Ehegatten / Lebenspartners) ab. Ein Minijob-Verdienst von 538 Euro (ab 01.01.2024) im Monat ist möglich, ohne dass die BAföG-Förderung gekürzt wird. Das Schüler-BAföG dient als reiner Zuschuss und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden.

Weitere wichtige Informationen sind im Internet unter www.kreis-borken.de/bafoeg zu finden. Bei Interesse beraten die Mitarbeiterinnen der Fachabteilung Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Borken unter der Telefonnummer 02861/681-1430 oder persönlich nach terminlicher Vereinbarung im Kreishaus in Borken. Antragsunterlagen liegen zudem auch in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises aus. Unter www.bafoeg-digital.de kann der Antrag online gestellt werden.

Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zum Studenten-BAföG und zum „Aufstiegs-Bafög“:
Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studierendenwerken ihres Studienortes.

Zum sogenannten „Aufstiegs-Bafög“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) beraten in NRW die jeweiligen Handwerkskammern. Zuständig für die Bearbeitung dieser Anträge ist die Bezirksregierung in Köln. Mehr Informationen und Antragsunterlagen finden sich dazu unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


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Der Bund zahlte im Jahr 2023 fast drei Millionen Euro Schüler-BAföG im Kreis Borken aus.

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Der Bund zahlte im Jahr 2023 fast drei Millionen Euro Schüler-BAföG im Kreis Borken aus.