Meldungsdatum: 31.01.2024

Stadt Münster setzt Haushaltsplan 2024 in Kraft

Kämmerin Zeller: Wie die Haushaltssicherung vermieden werden kann

Münster (SMS) Die Stadt Münster hat den Haushaltsplan 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt vom 26. Januar offiziell in Kraft gesetzt. Voraussetzung hierfür war nach der Verabschiedung des Haushaltsplans durch den Rat der Stadt Münster im Dezember des vergangenen Jahres ein sogenanntes Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Münster, das nun erfolgreich abgeschlossen ist.

Der aktuelle Haushaltsplan steht unter dem Eindruck der wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen: Die Ergebnisplanung schließt mit einem Fehlbetrag von 56,7 Millionen Euro ab, der durch die sogenannte Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann. Der Ausgleichsrücklage kommt als Teil des städtischen Eigenkapitals bei Haushaltsdefiziten eine Pufferfunktion zu. Solange sie zur Verfügung steht, gilt der städtische Haushalt im kommunalrechtlichen Sinne als ausgeglichen.

Stadtkämmerin Christine Zeller blickt gleichwohl besorgt in die Zukunft: „Die Ergebnisse der vergangenen Jahre konnten keinen Beitrag für das Eigenkapital leisten und die Ausgleichsrücklage als Reserve wird voraussichtlich im Haushaltsjahr 2025 aufgebraucht sein.“ Haushalterische Defizite würden daher ab 2026 die allgemeine Rücklage mindern, deren Inanspruchnahme über die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts entscheide.

„Angesichts dessen muss die Stadt ihre Jahresfehlbeträge in den kommenden Jahren signifikant senken, um ihre finanzielle Autonomie zu erhalten und die Haushaltssicherung zu vermeiden“, mahnt Zeller. „Mehr denn je müssen sich Politik und Verwaltung bei Planung und Bewirtschaftung disziplinieren. Kurz- und mittelfristig werden erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die finanzielle Situation der Stadt nachhaltig zu stabilisieren.“