Meldungsdatum: 31.01.2024
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat seit einigen Tagen einen qualifizierten Mietspiegel. Er gilt bis 30. Januar 2026 und kann im Internet unter www.magdeburg.de aufgerufen und ausgedruckt werden. Mitte Februar wird auch der Online-Mietspiegelrechner zur individuellen Berechnung freigeschaltet.
Voraussichtlich ab Ende nächster Woche können gedruckte Exemplare des neuen Mietspiegels in der Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt, Bei der Hauptwache 4, gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro erworben werden.
Der neue Mietspiegel der Landeshauptstadt Magdeburg wurde am 18. Januar durch den Stadtrat der Landeshauptstadt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat somit das erste Mal seit Jahrzehnten wieder einen offiziellen Mietspiegel.
Der Stadtrat hatte im Jahr 2022 die Verwaltung mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt. Hintergrund ist die Reform der Mietspiegelgesetzgebung. Demnach müssen Gemeinden ab 50.000 Einwohner*innen seit dem 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel oder seit dem 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen und veröffentlichen. Innerhalb der Verwaltung war das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung für die Erstellung des Mietspiegels verantwortlich.
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