Meldungsdatum: 05.02.2024
Die Kreisstadt Unna benötigt für die Durchführung der Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, insgesamt rund 600 freiwillige Helferinnen und Helfer. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahlvorständen eingesetzt. Besondere Vorkenntnisse müssen sie nicht mitbringen. Wahlhelferinnen und -helfer müssen wahlberechtigt sein, also mindestens 16 Jahre alt, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und einen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.
Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:
Sie haben folgende Aufgaben:
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahlräume Vorbereitungen treffen und treten deshalb am Wahltag schon um 7.15 Uhr zusammen. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Um die gesamte Wahlzeit abzudecken, wird ein Schichtdienst eingeteilt. Danach folgt die Auszählung. Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Wahlhelfers finden sich auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de).
Wer sich als Wahlhelferin oder -helfer zur Verfügung stellen möchte, kann sich telefonisch unter (02303) 103-3211 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-unna.de im Bürgeramt im Unnaer Rathaus melden. Wünsche zum Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de
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