Meldungsdatum: 07.02.2024

Untere Naturschutzbehörde informiert: Schonzeit für Heckenschnitte beachten

Wuchernde Hecken und Sträucher können Hobbygärtnern und Landwirten ein Dorn im Auge sein. Wer aber mit dem Winterschnitt noch nicht fertig ist, sollte sich damit jetzt beeilen. Denn vom 1. März bis 30. September gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein allgemeines Verbot für diese Maßnahmen. In diesem Zeitraum dürfen Hecken und Gebüsche sowie Bäume nicht abgeschnitten, gerodet oder „auf den Stock gesetzt“ werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises hin. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Pressekontakt: j.uhl