Lippstadt. Den 15. Februar 2024 sollten sich Beitrags-, Steuern- und Gebührenzahler in Lippstadt im Kalender vormerken. Rund um dieses Datum werden die Abbuchungen sämtlicher Fälligkeiten aus den Monaten Oktober bis Dezember 2023 nachgeholt.
Aufgrund des Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister der Stadt Lippstadt konnten seit dem 30.10.2023 Abbuchungen nicht vorgenommen, Einzahlungen nicht verbucht und neue Bescheide größtenteils nicht erstellt werden. Mit dem Termin 15. Februar 2024 soll nun zunächst das Jahr 2023 mit den noch ausstehenden Fälligkeiten für Oktober bis Dezember abgeschlossen werden. Betroffen sind die folgenden Beitrags-, Steuer- und Gebührenarten:
- Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege, OGS und Betreuung von 8 bis 13 Uhr sowie die Verpflegungskosten
- Musikschulgebühren
- Volkshochschulgebühren
- Grundbesitzabgaben
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Mieten, Pachten, Nutzungsentgelte
- Erbbauzinsen
Bei vorliegendem Lastschriftmandat werden die noch ausstehenden Beträge für die Monate Oktober bis Dezember 2023 abgebucht. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sicherzustellen, dass die Konten, von denen die Abbuchung erfolgt, zu diesem Zeitpunkt die notwendige Deckung haben.
Wer für den Zeitraum vom 30. Oktober bis 31. Dezember 2023 festgesetzte Beträge hätte überweisen müssen, es aber bislang nicht getan hat, sollte dies ebenfalls bis spätestens 15. Februar 2024 nachholen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Abbuchungen und die Überweisungen die Beiträge, Steuern und Gebühren relevant sind, die auf den ursprünglichen bzw. zuletzt erhaltenen Bescheiden aufgeführt sind. Mögliche Anpassungen werden in den kommenden Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen berücksichtigt.
Diese werden für den Zeitraum ab Januar 2024 für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie Mieten, Pachten, Nutzungsentgelte und Erbbauzinsen in Kürze erstellt und an die betroffenen Haushalte verschickt.
Da seit dem Cyberangriff der Datenaustausch mit dem Finanzamt noch nicht wieder vollständig funktioniert, kann es insbesondere bei den Grundsteuerveranlagungen vorkommen, dass es sich bei den Bescheiden für 2024 noch nicht um die abschließende bzw. aktuelle Fassung handelt. Die ausstehenden Änderungsinformationen werden nach Eingang bei der Stadt Lippstadt baldmöglichst verarbeitet und durch entsprechende Berichtigungsbescheide umgesetzt, sodass von Rückfragen bis zum ersten Fälligkeitstermin (01.04.2024) möglichst abgesehen werden sollte.
Zum weiteren Abbuchungs- bzw. Zahlungsverfahren im Bereich der Elternbeiträge ab Januar 2024 wird es noch eine gesonderte Information geben.
Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313