Meldungsdatum: 12.02.2024

Service-Termin gut angenommen: 43 Verpflichtungserklärungen ausgestellt

Die Ausländerbehörde kann ab sofort wieder Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausstellen. Beim Service-Termin am Samstag, 10. Februar, wurden insgesamt 43 Verpflichtungserklärungen im Kreishaus Lüdenscheid erteilt.

Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Märkischen Kreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu stärken und den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen. Ein weiterer Baustein ist, dass die Ausländerbehörde wieder Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte ausstellen kann – während der regulären Öffnungszeiten bitte mit Terminvereinbarung.

Um der Nachfrage gerecht zu werden, hat die Ausländerbehörde speziell für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte einen Sondertermin außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten angeboten. Im Kreishaus Lüdenscheid nutzten 63 Menschen am Samstag, 10. Februar, das Service-Angebot. Ausgestellt wurden insgesamt 43 Verpflichtungserklärungen. 20 Kunden wurden beraten und mit ihnen gegebenenfalls neue Termine vereinbart. Sie hatten nicht alle Unterlagen zusammen. Die Ausländerbehörde zieht eine positive Bilanz des Service-Angebots. Die Kunden waren durchweg zufrieden.

Hintergrund

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte benötigt:

• gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass)

• aktuelle Einkommensnachweise des Gastgebers (Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate bzw. aktuelle Rentenbescheide) sowie des Ehegatten und der im Haus lebenden Kinder

• Arbeitsbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) des Arbeitgebers über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis (bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist zusätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen)

• bei Selbstständigen und freiberuflich Tätigen: eine Bescheinigung des Steuerberaters über das tatsächliche Nettoeinkommen (nach Abzug von Sozialabgaben / Ausgaben für private Renten-/Krankenversicherung, etc.) im letzten Quartal. Zudem eine Erklärung des Steuerberaters, dass eine Auflösung/Liquidation des Betriebes nicht erkennbar ist

• Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum

• Gebühr: 29 Euro pro Verpflichtungserklärung

Folgende Angaben werden darüber hinaus vom Besucher und Gastgeber benötigt:

Besucher: Name, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Reisepass-Nummer, Adresse im Heimatland, ggf. Verwandtschaftsbeziehung.

Gastgeber: Name, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweis / Pass, Adresse, Besuchszeitraum.

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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. Im Kreishaus Lüdenscheid nutzten 63 Menschen am Samstag, 10. Februar, das Service-Angebot. Ausgestellt wurden insgesamt 43 Verpflichtungserklärungen. Foto: Märkischer Kreis

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. Im Kreishaus Lüdenscheid nutzten 63 Menschen am Samstag, 10. Februar, das Service-Angebot. Ausgestellt wurden insgesamt 43 Verpflichtungserklärungen. Foto: Märkischer Kreis