Meldungsdatum: 14.02.2024

Nach Cyberangriff: Lastschrifteinzug für Steuerforderungen der Stadt Iserlohn ist wieder möglich

Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT gab es Einschränkungen in vielen städtischen Bereichen, Services und Dienstleistungen. Besonders betroffen war seither der Zahlungsverkehr. Doch jetzt können erste Vorgänge wieder starten: Das Einziehen von Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer ist wieder möglich.
Nachdem die Auswirkungen des Cyber-Angriffs im Bereich der Steuerforderungen aufgearbeitet werden konnten, wird der Einzug für die Fälligkeiten bis zum 31. Dezember 2023 nachträglich zum 22. Februar erfolgen. Die Fälligkeit vom 15. Februar verschiebt sich voraussichtlich auf den 2. April.

Über den Einzug von Forderungen anderer städtischer Bereiche, zum Beispiel Kindergartenbeiträge, Essensgelder usw. wird die Stadt Iserlohn rechtzeitig informieren.


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