Meldungsdatum: 16.02.2024
Alle Kinder, die im Sommer 2025 eingeschult werden, müssen bis zum 31. März 2024 an der für sie zugewiesenen Grundschule angemeldet werden. Das gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren wurden. Die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 gilt auch, wenn der Nachwuchs eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.
Bei der Anmeldung zur Einschulung müssen die Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorlegen. Es können auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind. Die Kontaktdaten der einzelnen Grundschulen sind im Internet unter www.magdeburg.de/Schulwegweiser hinterlegt.
Der Stadtrat am 15. Februar 2024 die Schulbezirke beschlossen. Die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen ist unter www.magdeburg.de/SchulbezirkeGrundschulen einsehbar. Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Schulaufnahme im Sommer 2025 ist eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig. Die Anmeldung erfolgt über die Kindertageseinrichtung. Für Kinder, die zuhause betreut werden, können Untersuchungstermine direkt im Gesundheitsamt unter den Rufnummern 0391/ 540 6047, -6049, -6050, -6139 und -6051 vereinbart werden. Die Untersuchungen beginnen in diesem Jahr voraussichtlich im April.
Informationen zur Schul- und Hortanmeldung
Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die zuständigen Mitarbeitenden im Fachbereich Schule und Sport unter den Rufnummern 0391/ 540 3026 und -3016 zur Verfügung.
Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, sich gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2025, in dem für die Grundschule zuständigen Hort anzumelden. Weitere Informationen gibt es in der Kita-Beratung des Jugendamtes unter den Rufnummern 0391/ 540 3131 und -3261.
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