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Meldungsdatum: 21.02.2024

Hunde in der Brutzeit anleinen

Untere Naturschutzbehörde erinnert an gesetzliche Regelung für Vogelschutzgebiete

Um brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli angeleint werden. In Naturschutzgebieten gilt dagegen ganzjährig ein Anleingebot. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen schon in ihrer Nachbarschaft auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen. Weitere Vogelschutzgebiete sind der Möhnesee und die Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit den Ahsewiesen.

Das größte Vogelschutzgebiet ist allerdings die Hellwegbörde mit rund 50.000 Hektar. Es zieht sich von Unna bis nach Paderborn quer durch den Kreis Soest und ist damit eines der größten in Nordrhein-Westfalen. „Beim Gassigehen kann somit schnell das Vogelschutzgebiet betreten werden, auch wenn dies nicht immer sofort ersichtlich ist“, betont Konstanze Münstermann, in der Unteren Naturschutzbehörde für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde im Kreis Soest zuständig. „Dennoch ist es wichtig, die Leinenpflicht einzuhalten, um die heimische Tierwelt zu schützen.“

Die Hellwegbörde ist für viele bedrohte und seltene Arten ein landesweit bedeutsames Brut- und Rastgebiet. Hierzu gehören Wachtelkönig, Rohr- und Wiesenweihe sowie Kiebitz. Der Kreis Soest steht deswegen in besondere Verantwortung diese Vögel zu schützen. Die ersten Kiebitze sind bereits im Kreis Soest angekommen. Neben anderen Vogelarten wie Weihe oder Rebhuhn brüten auch sie versteckt auf den Äckern und Wiesen. Übrigens ist der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gekürt worden.

Hunde, die auf den Feldern und Wiesen toben, laufen und stöbern stellen eine Gefahr für Weihe, Hase, Reh & Co. dar. Aufgescheuchte Tiere verlieren Energie und müssen dadurch mehr Zeit für die Futtersuche aufwenden. Zudem können Nester von den Alttieren verlassen werden, wodurch Eier und Küken auskühlen, was tödlich enden kann. Bei häufigen Störungen können die Nester sogar aufgegeben werden. So können Hunde neben der Prädation von Fuchs und Habicht sowie Nahrungsmangel und ungünstige Witterungen zu einer zusätzlichen Belastung der Tiere werden. Auch Hauskatzen sollten in dieser Zeit soweit wie möglich nicht unbeaufsichtigt freilaufen gelassen werden.

Die Hinterlassenschaften der Hunde sind auf den Feldern zudem ein Ärgernis für die Landwirte. Durch Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen können Verunreinigungen bei der Futter- und Lebensmittelherstellung entstehen.

Ein naturverträgliches Austoben der Hunde ist zum Beispiel auf Hundewiesen möglich. „Bei einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang kann auch weiterhin der Feldweg zum Spazieren genutzt werden. Mit der Leine steht dem Naturerlebnis nichts entgegen“, appelliert Konstanze Münstermann.

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Pressekontakt: Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200


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Vorbildlich

©Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Vorbildlich

Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest


Vogel des Jahres

©Konstanze Münstermann/ Kreis Soest
Vogel des Jahres

Ein Kiebitznest mit frisch geschlüpften Küken. Die Anleinpflicht für Hunde in Vogelschutzgebieten ab 1. März soll Bodenbrüter wie Kiebitze und ihren Nachwuchs schützen. Die ersten Kiebitze sind bereits aus ihren Überwinterungsgebieten im Kreis Soest angekommen. Übrigens ist der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gekürt worden. Foto: Konstanze Münstermann/ Kreis Soest


 

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