Meldungsdatum: 20.02.2024
Die Gebühren sollen für die Magdeburger Haushalte weitestgehend stabil bleiben, einige Änderungen gibt es dennoch. Kalkuliert wurden die Abfallgebühren für den Zeitraum 2024 und 2025. Dem Stadtrat wird in der Maisitzung die zweite Änderungssatzung der Abfallwirtschaftssatzung sowie die zweite Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung zum Beschluss vorgelegt.
Ab dem 01. Mai 2025 wird es neue Vorgaben zur Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen geben. Um diese Vorgaben einzuhalten und die Reinheit der gesammelten Bioabfälle zu erhöhen, sind Fremdstoffe, insbesondere Plastiktüten in Magdeburg verboten. Auch kompostierbare Plastiktüten führen zu Problemen im weiteren Verwertungsprozess, so dass diese ebenfalls nicht in die Biotonne gehören.
Die Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter bleiben stabil. Eine leichte Erhöhung wird es bei den Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter mit und ohne Filter geben. Beispielsweise steigt die Gebühr eines 60 Liter Bioabfallbehälters bei 14-täglicher Leerung von 3,16 auf 3,77 Euro. Für einen Dreipersonenhaushalt ändern sich die jährlichen Kosten für eine 60-Liter-Restabfalltonne und eine 120-Liter-Biotonne (14-tägliche Leerung) von 144,96 auf 159,60 Euro im Jahr. „Dennoch liegt die Gebühr für die Biotonne immer noch erheblich unter der Gebühr der Restabfallbehälter. Somit kann bei einer guten Abfalltrennung weiterhin gespart werden, denn es landen immer noch zu viele Bioabfälle im Restabfall.“, erklärt Herr Krug, Beigeordneter für Personal, Bürgerservice und Ordnung.
Änderungen gibt es bei der Bereitstellung von Containern. Dort steigen beispielsweise die Gebühren für die Bereitstellung von 1,3 m³ Containern für Baustellenabfälle von 35,00 Euro auf 48,00 Euro und für Bodenaushub von 46,00 auf 56,00 Euro je Abfuhr. Erhöht wird außerdem die Gebühr für die Bereitstellung von Sperrmüllcontainern. Beispielsweise steigt die Gebühr eines 2 m³ Container von 44,00 Euro auf 52,00 Euro.
Die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Entsorgungsanlage Hängelsberge sinken in vielen Fällen. So verringern sich zum Beispiel die Gebühren für die Annahme von Asbest von 104,40 auf 96,20 Euro pro Tonne. Die Kosten für das Anliefern von Baustellenabfälle, Bodenaushub und Bauschutt sinken von 39,40 auf 32,10 Euro pro Tonne. Einen leichten Anstieg bei den Gebühren gibt es hingegen bei der Anlieferung von Gartenabfälle bzw. Baum- und Strauchschnitt von 25,70 auf 27,80 Euro pro Tonne.
Die Gebühren für Kleinanliefernde, die an die regelmäßige Restabfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind, bleiben gleich. Einzig bei der Anlieferung von Asbestabfällen gibt es eine Änderung. Dort reduziert sich die Gebühr von 15,00 auf 14,00 Euro je 1/10 m³.
Sowohl die Abfallwirtschaftssatzung als auch die Abfallgebührensatzung sollen in der Stadtratssitzung am 2. Mai 2024 beschlossen werden. Gelten sollen die beiden Änderungssatzungen ab 1. Juli 2024.
Die aktuellen Gebühren können unter magdeburg.de/sab/gebuehren eingesehen werden. Dort sind ebenfalls die neuen Gebühren zu finden, sobald diese in Kraft treten.
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