Meldungsdatum: 21.02.2024

Kontaktstelle Wohnraum der Stadt Osnabrück macht auf Förderung für den Abbau von Barrieren aufmerksam

Die Kontaktstelle Wohnraum berät und unterstützt Osnabrückerinnen und Osnabrücker, die Wohnraum schaffen oder bestehenden Wohnraum verbessern möchten. In diesem Zuge macht die Kontaktstelle darauf aufmerksam, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Zuschüsse für den barrierereduzierenden Umbau in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen anbietet. Das Programm 455-B ermöglicht auch Umbauten in Mietwohnungen.

„Im vergangenen Jahr wurde dieses Angebot sehr gut nachgefragt“, sagt Sabine Steinkamp von der Kontaktstelle Wohnraum. „Deshalb empfehlen wir allen Osnabrückerinnen und Osnabrückern, die einen entsprechenden Umbau planen, schnell zu handeln.“ Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die es unabhängig von ihrem Alter und möglichen Einschränkungen in Anspruch nehmen können.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ oder zu barrierearmen Wohnflächen. Das kann heißen, dass aus beheizten Nichtwohnflächen wie Gewerbeflächen, aus unbeheizten Räumen wie einem Dachgeschoss oder bei einer Wohnflächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude barrierearmes Wohnen entsteht. Auch der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie ist förderfähig.

Bei Einzelmaßnahmen beträgt der maximale Zuschussbetrag 2.500 Euro, beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 6.250 Euro pro Wohnung. Die Höhe des Zuschusses hängt von den förderfähigen Kosten ab; gewährt werden 10 oder 12,5 Prozent. Private Bauherren und Mieter können Anträge online im KfW-Zuschussportal stellen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/info-zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 erhältlich. Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn des Umbaus oder der Beauftragung zu stellen. Für bereits begonnene Maßnahmen gewährt die Kreditanstalt keinen Zuschuss mehr.

Für alle, die nicht nur Barrieren abbauen, sondern auch ihre selbstgenutzte Wohnfläche verkleinern und eine zusätzliche Wohneinheit in ihrem Gebäude schaffen wollen, hat die Stadt zudem ein eigenes Förderangebot. Das städtische Förderprogramm „Zukunftsorientierter Wohnraum“ fördert Erstberatungen durch Architekten mit bis zu 200 Euro sowie auch den späteren Umbau mit bis zu weiteren 7.500 Euro. Die Mittel können zusätzlich zu denen der KfW beantragt werden.

Mehr Informationen hierzu gibt es unter www.osnabrueck.de/zukunftsorientierter-wohnraum. Weitere Fragen zu Wohnraumverbesserung oder -veränderung beantwortet Marvin Schäfer von der Kontaktstelle Wohnraum unter der Telefonnummer 0541 323-3601. Er ist auch per E-Mail an schaefer.m@osnabrueck.de zu erreichen.

Darauf, dass bei der KfW zwei weitere Programme wieder angelaufen sind, macht die Kontaktstelle Wohnraum ebenfalls aufmerksam. Für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden sowie für das genossenschaftliche Wohnen stehen nun ebenfalls wieder Fördermittel zur Verfügung. Details dazu sind auf der Website der KfW unter www.kfw.de zu finden.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de