Meldungsdatum: 28.02.2024

Zukünftige JHQ-Nutzung: Stadt und Land prüfen gemeinsam, was machbar ist

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach und des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW)

Stadt möchte auf Teilfläche nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen. Auch das Land hat unterschiedliche Interessen am Gelände – unter anderem als möglichem Standort für eine Justizvollzugsanstalt.

Die Stadt Mönchengladbach sieht im JHQ-Gelände Rheindahlen einen vielversprechenden Standort für ein nachhaltiges neues Gewerbegebiet im Rahmen des Strukturwandels. Und auch das Land Nordrhein-Westfalen zieht verschiedene Nutzungen für das Areal in Erwägung. Deshalb erledigen Stadt und Land die Grundlagenarbeit nun Hand in Hand: Eine Machbarkeitsstudie soll ergebnisoffen prüfen, welche Nutzungen auf dem ehemaligen Gelände der britischen Rheinarmee möglich sind.

Mit der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete und einem Übungsgelände für die Polizei werden bereits jetzt einzelne Teile des ehemaligen Joint Head Quarters (JHQ) durch das Land genutzt. Nun möchte Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf einen möglichen Ankauf des Geländes vom Bund erörtern, inwiefern sich die Nutzung durch das Land ausweiten lässt. Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob das JHQ-Gelände als Standort für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt mit ca. 600 Gefangenen infrage kommt. Für den Bau einer solchen Anstalt würden etwa 15 Hektar des insgesamt rund 400 Hektar großen Areals benötigt.

Die städtischen Pläne für ein mögliches nachhaltiges Gewerbegebiet auf dem JHQ-Gelände stehen dabei im Einklang mit den Landeszielen. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier des Landes hat im Dezember eine Liste mit 60 Standorten beschlossen, die als „besonders strukturwandelrelevant“ gelten und deren Entwicklung „im besonderen Interesse der Region liegt“. Das JHQ ist einer dieser Standorte, der im Sinne des Zero-Emissions-Ansatzes als nachhaltiger Wirtschafts- und Gewerbebereich entwickelt werden soll.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Für uns als Stadt liegt der Fokus auf der Entwicklung von nachhaltigen Gewerbeflächen und Potentialen für Windkraft, die sich mit dem benachbarten Flora-Fauna-Habitat vertragen. Dem Interesse des Landes an dem Areal stehen wir offen gegenüber – sei es im Hinblick auf eine mögliche JVA oder andere Nutzungen. Aktuell geht es vor allem darum, Synergieeffekte bei der Grundlagenarbeit auszunutzen: Mit der Machbarkeitsstudie des Landes erhalten wir auch Antworten darauf, ob und wie sich nachhaltige Gewerbeflächen im JHQ tatsächlich realisieren lassen. Diese Antworten können wir für unsere weitere Arbeit nutzen – unabhängig davon, wie sich das Land am Ende entscheidet. Die geplante Microsoft-Investition im Rheinischen Revier zeigt, wie wichtig es ist, große und verfügbare Flächen für Gewerbe im Angebot zu haben, um im richtigen Moment eine wertschöpfende Ansiedlung zu ermöglichen.“

„Die Machbarkeitsstudie, die wir jetzt in Auftrag gegeben haben, ist ein wichtiger erster Schritt“, bekräftigt BLB NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems. „Wenn sich sowohl eine Justizvollzugsanstalt als auch Gewerbeflächen auf dem Gelände realisieren ließen, wäre das eine ‚Win-Win-Situation‘, von der Stadt und Land gleichermaßen profitieren könnten.“

Das Areal des JHQ gehört aktuell dem Bund, genauer gesagt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Zuständig für die räumliche Unterbringung von Landesnutzungen ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Der BLB NRW ist auch Auftraggeber der jetzt ausgeschriebenen Machbarkeitsstudie, die bis voraussichtlich Mitte 2025 überprüfen soll, welche Nutzungen auf dem JHQ-Areal möglich sind. Die Stadt wiederum hat die kommunale Planungshoheit und muss die planungsrechtlichen Grundlagen für neue Nutzungen auf dem ehemaligen britischen Militärareal schaffen.