Meldungsdatum: 01.03.2024
Seit Anfang des Jahres dürfen im Kreis Viersen auch Speisereste in der Biotonne entsorgt werden. Dazu zählen etwa Eierschalen, feste Milchprodukte wie Käse oder Quark, Fischgräten und Knochen, gekochte Essensreste oder verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung. Roher Fisch, rohes Fleisch oder Kleintierstreu dürfen dagegen nicht in der Biotonne entsorgt werden.
„Mit einer breit angelegten Kampagne wollen wir die Menschen im Kreis Viersen darüber informieren, was nun über die Biotonne entsorgt werden darf und dass wir die Abfälle zur Energieerzeugung nutzen“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Damit leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz und nutzen vorhandene Ressourcen effektiver.“
Die Bioabfälle aus dem Kreis Viersen werden seit Anfang 2024 in der neuen Bioabfallbehandlungsanlage in Kamp-Lintfort verwertet. Hier wird neben Kompost auch Biogas aus den Abfällen erzeugt, aus welchem dann in zwei Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewonnen wird.
„Der vom Land NRW aufgestellte Abfallwirtschaftsplan gibt vor, dass alle Bioabfälle möglichst getrennt erfasst und hochwertig verwertet werden sollen. Mit unserer neuen Bioabfallbehandlungsanlage am Asdonkshof haben wir die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch gekochte Speiseabfälle künftig über die Biotonne entsorgt werden dürfen“, sagt Rainer Röder, erster Betriebsleiter des Abfallbetriebs des Kreises Viersen.
Die angelieferten Bioabfälle werden in der neuen Anlage zunächst zerkleinert und dann gesiebt, um Störstoffe, wie etwa Metall und Plastiktüten, herauszufiltern. Bei der Vergärung der Bioabfälle entsteht durch die Zersetzung der Biomasse durch Mikroorganismen Biogas, aus dem rund sechs Millionen Kilowattstunden Strom produziert werden können.
„Die Energie, die es benötigt, ein Smartphone einmal aufzuladen, steckt zum Beispiel allein in drei Bananenschalen. Und diese Energie kann die neue Bioabfallbehandlungsanlage wieder aus dem Bioabfall herausholen“, veranschaulicht Röder.
Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen positioniert sich bei der Neuerung ganz klar gegen Lebensmittelverschwendung: „Jede Person in Deutschland wirft im Schnitt 78 kg teilweise noch genießbare Lebensmittel weg. In der Produktion von Lebensmitteln steckt viel Energie. Daher sollten Speisen nur dann entsorgt werden, wenn sie nicht mehr genießbar sind“, erläutert Christian Böker, Leiter des Abfallbetriebes des Kreises Viersen.
Das darf in die Biotonne:
Aus der Küche (tierische Herkunft)
Aus der Küche (pflanzliche Herkunft)
Aus dem Garten
Sonstiges
Das darf NICHT in die Biotonne:
Tierische Produkte
Verpackungen
Zum Beispiel: (auch wenn „kompostierbar“ darauf steht)
Restabfall
Mehr Informationen unter: www.biotonne-kreis-viersen.de
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